Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Zwei Einbrüche im südwestlichen Stadtgebiet
Frankenthal (ots) – Am Freitag den 16.03.2017 schlagen unbekannte Täter in der Philipp-Rauch-Str. sowie in der Flomersheimerstr. zu und brechen in zwei Wohnhäuser ein. Durch einschlagen der Terrassentür verschafften sich unbekannte Täter, in der Zeit von 11:15 Uhr bis 20:45 Uhr Zugang zu einer Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in der Flomersheimestraße und entwendeten Bargeld und Schmuck in noch nicht bekannter Höhe. In der Zeit von 17:30 Uhr bis 21:20 Uhr kam es in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem weiteren Wohnungseinbruch in der Philip-Rauch-Straße. Hier hebelten die Täter ein im Erdgeschoss befindliches Badezimmerfenster auf und gelangten so in das Einfamilienhaus. Hier wurden ebenfalls Schmuckgegenstände und Bargeld entwendet. Der Wert der entwendeten Gegenstände kann bisher nicht beziffert werden. Der an beiden Wohnhäusern entstandene Schaden wird derzeit auf ca. 2000 EUR beziffert. In Häusern und Wohnungen gibt es meist eine Reihe von Sicherheitslücken. Einbrecher wissen nur zu gut wo sich die entsprechenden Schwachstellen befinden und gehen diese im Fall eines Einbruchs gezielt an. Durch entsprechende Vorkehrungen können Sicherheitslücken geschlossen und der Einbruchschutz erhöht werden.
Verkehrsunfallflucht
Frankenthal (ots) – Auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in der Wormserstraße 109 in Frankenthal, kam es am 16.03.2018 zwischen 16 Uhr und 16:10 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht, bei welcher der Geschädigte nach kurzem Aufenthalt in dem Einkaufsmarkt, einen nicht unerheblichen Schaden an seinem SUV Hyundai IX35 feststellte. Bei dem unfallverursachenden Fahrzeug dürfte es sich, nach Stand der Ermittlungen, um ein blaues Fahrzeug handeln. Weitere Hinweise auf den Unfallverursacher sind bisher nicht bekannt. Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.