Gegen den nunmehr 22-jährigen Mann, der laut einer früheren Pressemeldung im Verdacht steht, am 5. Februar 2018 vor dem Einkaufszentrum „K in Lautern“ einem nunmehr 25-jährigen Mann mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage zum Landgericht Kaiserslautern erhoben.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war Anlass des Vorfalls, dass der 22-Jährige in einem Bereich vor dem 25-Jährigen auf den Boden spuckte, nach seinen Angaben rein zufällig in der Nähe des 25-Jährigen. Der 25-Jährige interpretierte dies aber als auf ihn gezielte Aktion. Es kam zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung, dann zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der 22-Jährige plötzlich ein Messer hervorholte, das er nach dem Ergebnis der Ermittlungen bei sich hatte, und dem 25-Jährigen zwei Stiche in den Rücken versetzte. Dieser flüchtete, als er seine Verletzungen bemerkte. Der 22-Jährige verfolgte ihn zunächst noch, ließ dann aber von ihm ab. Der 22-Jährige bestreitet, ein Messer dabei gehabt zu haben, räumt aber ein, den 25-Jährigen mit einem scharfen Gegenstand, den er vom Boden aufgehoben habe, verletzt zu haben, allerdings in einer Notwehrsituation.
Die Verletzungen waren lebensgefährlich, da die Gefahr bestand, dass der Geschädigte verblutete. Eine Notoperation im Krankenhaus war erforderlich.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat den zunächst erhobenen Vorwurf des versuchten Totschlags fallen gelassen, da sie einen Rücktritt vom Versuch annimmt. Grund dafür ist, dass der Beschuldigte die Verfolgung des Opfers freiwillig aufgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft erhebt mit der Anklage den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, da die Körperverletzung mit einem Messer begangen wurde und weil sie lebensgefährlich war.
Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Kaiserslautern hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.