Mainz – Die Gewerkschaft ver.di hat alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten bei der Stadtverwaltung Mainz zu einem ganztägigen Warnstreik am 22. März 2018 aufgerufen.
Einzelheiten, welche Bereiche tangiert sein werden, sind der Stadtverwaltung als Arbeitgeber vorab nicht bekannt. Aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Tarifrunden muss davon ausgegangen werden, dass Bereiche der Stadtverwaltung wie der Entsorgungsbetrieb und die Kindertagesstätten vom Streikaufruf betroffen sein könnten.
Von den insgesamt 53 städtischen Kitas sind 33 streikbedingt am Donnerstag, 22. März 2018 geschlossen. Zwei städtische Kitas haben an diesem Tag „Teamtage“ und sind daher geplant geschlossen, d.h. diese Schließtage sind – wie immer in diesen Fällen üblich – mit dem Elternausschuss der Kitas abgestimmt worden und allen Eltern dieser zwei Kitas seit Ende 2017 bekannt.
18 städtische Kitas sind am Donnerstag, 22. März 2018 geöffnet, teilweise jedoch nur eingeschränkt. Von diesen 18 Kitas haben neun regulär – teilweise unterstützt von nicht-streikendem Personal aus anderen Kitas – geöffnet. Die anderen neun Kitas müssen streikbedingt ihre Öffnungszeiten einschränken, bieten aber in dieser Zeit die übliche Betreuung für alle Plätze an.
Alle Eltern der vom Streik tangierten städtischen Kitas wurden Kita per Elternbrief darüber informiert, in welcher Weise ihre Kita vom Streik betroffen ist, d.h. ob ganz geschlossen, ob mit eingeschränkter Öffnungszeit oder ob mit Personal aus anderen Kitas gearbeitet wird. Die Leitungen der Kindertagesstätten vermitteln Kontakt unter den betroffenen Eltern, damit diese sich bei der Betreuung gegenseitig helfen können.
Laut Auskunft des Entsorgungsbetriebes muss davon ausgegangen werden, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes am Warnstreik teilnehmen werden. Es ist daher mit Verzögerungen oder der Verschiebung des Abfuhrtages zu rechnen.
Ob und inwieweit es zu weiteren Einschränkungen von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger – beispielsweise bei der Straßenreinigung – kommt, ist nicht abzusehen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es in städtischen Ämtern und bei Dienstleistungen der Stadt allgemein zu Einschränkungen und längeren Wartezeiten kommen kann.