Neustadt an der Weinstraße – Die Feuerwehr Neustadt wurde am 22.03.18 zu einem Küchenbrand und zu einem Brandmeldealarm gerufen.
10:24 Uhr Küchenbrand
Gegen 10:24 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Küchenbrand in einem Reihenhaus in die Berliner Straße alarmiert. Aufgrund unbekannter Ursache fing eine Fritteuse Feuer. Personen, die in der Küche am Kochen waren, löschten diese mit Wasser ab. Dabei kam es zu einer Wasserdampfexplosion. Die ersteintreffenden Einsatzkräfte, mussten keine weiteren Nachlöscharbeiten ausführen, da der Brand bereits erloschen war. Das Haus wurde mit einem Hochleistungslüfter von dem entstandenen Brauchrauch befreit. Des Weiteren kontrollierte die Feuerwehr mit einer Wärmebildkamera den Bereich, in dem die Fritteuse stand, und brachte das Brandgut ins Freie. Die vier Bewohner des Hauses wurden vom Rettungsdienst vor Ort medizinisch behandelt. Eine Einlieferung in ein Krankenhaus war nicht notwendig. Zu der Höhe des Sachschadens können von Seiten der Feuerwehr keine Angaben gemacht werden. Neben der Feuerwehr und Rettungsdienst, war auch die Polizei an der Einsatzstelle.
Die Feuerwehr weist darauf hin, dass brennendes Fett niemals mit Wasser gelöscht werden darf. Fett und Wasser mischen sich nicht, das aufgebrachte Wasser verdampft schlagartig. Der Wasserdampf reißt kleine Fetttröpfchen mit. Diese entzünden sich, was zu einer Stichflamme sowie zu Verbrennungen und erheblichen Sachschaden führen kann. Bei brennendem Fett können erste Löschmaßnahmen mit einer Löschdecke, verschließen durch einen Deckel oder mit einem Fettbrandlöscher durchgeführt werden. Gleichzeitig sollte über Notruf 112 die Feuerwehr verständigt werden.
11:49 Uhr Brandmeldeanlage
Kurz vor Mittag wurde die Feuerwehr zu einer aktivierten Brandmeldeanlage einer Bettfederfabrik in die Branchweilerhofstraße alarmiert. Die ersttreffenden Einsatzkräfte konnten nach der Erkundung des aktivierten Melders umgehend Entwarnung melden. Ein Melder wurde aufgrund angebranntem Essen aktiviert und löste die Alarmkette aus. Nach Belüftung des Raumes, sowie Rückstellung der Brandmeldeanlage und Übergabe an den Objektverantwortlichen waren keine weiteren Maßnahmen notwendig. Vorbildlich war, dass die Mitarbeiter bereits das Gebäude verlassen haben und sich auf dem angewiesenen Sammelplatz aufhielten.