Fulda, A4 – Immer wieder stellen die Polizistinnen und Polizisten der Autobahnpolizei Bad Hersfeld bei ihren Kontrollen massive Verstöße gegen die Ladungssicherung von Transportgut fest.
Jede Kontrolle birgt Überraschungen
Dennoch überrascht es jedes Mal aufs Neue, was sich Spediteure einfallen lassen, um irgendwie Güter quer durch Europa zu transportieren. So war es auch am Freitag, 23.03.2018, als eine Streife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld einen älteren Sattelzug aus Lettland auf der BAB 4 kontrollierte.
Der Torftransport
Die Frachtpapiere wiesen 24 Tonnen Torf als Ladung aus. Allerdings staunten die Beamten, als sie die Ladung auf ihre verkehrssichere Sicherung überprüfen wollten und sich die Planen des Sattelanhängers öffnen ließen. Auf der Ladefläche lag der Torf teils in Blöcken lose aufgeschüttet, lediglich durch ein grobes Holzgerüst und die Plane des Lkw gesichert.
Bei der Kontrolle kommt der Torf entgegen gefallen
Bereits beim Öffnen der Plane fielen Teile des Torfes auf die Straße. Da Torf im getrockneten Zustand gut brennbar ist, ist diese lose Ladung nicht nur verkehrsunsicher verstaut, sondern würde im Falle eines Unfalls oder bei einer Hitzeentwicklung am Lkw (durch Bremsen oder Bereifung) auch eine erhebliche Gefährdung darstellen. Somit war dieser Lkw definitiv nicht dazu geeignet diese Ware zu transportieren.
Das Disjunktionsverfahren – Vermögendabschöpfung
Bei dem Transportweg von Riga (Lettland) zu seiner Entladestelle im Vogelsbergkreis -mit über 1700 Kilometern- verschaffte sich der Transporteur somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Transportunternehmen. Dieser Vermögensvorteil wird regelmäßig bei gleichgelagerten Verstößen durch die Polizei abgeschöpft.
In dem sogenannten Disjunktionsverfahren erhoben in diesem Fall die Beamten einen Betrag von etwa 3500 Euro, welchen die Spedition zu bezahlen hat. Wie hart das Transportgewerbe ist, zeigte sich auch bei der Überprüfung des 63 Jahre alten lettischen Berufskraftfahrers des Torf-Lasters. Sein Stundenlohn beläuft sich, ohne Zulagen, auf zwei Euro.
Unter Polizeibegleitung zum Zielort
Nach dem Erheben aller Daten und der Einleitung des Verfahrens zur Vermögensabschöpfung, durfte der Fahrer unter Auflagen und vorsichtiger Polizeibegleitung seine Fahrt bis zum nicht mehr so weit entfernten Entladeort bei Lauterbach (Vogelsbergkreis) fortsetzen.