Nach dem Entscheid des BVerfG gab es ein erneutes Gespräch zwischen der Stadt und dem Veranstalter.
Der Veranstalter konnte dabei den Nachweis der Erfüllung von Bedingungen des Mietvertrages nicht erbringen. Siehe Foto: Bedingungen zur Miete der Halle.
Die Stadt Wetzlar bleibt daher bei ihrer Entscheidung, die Stadthalle weiterhin nicht zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung findet weiterhin nicht statt.