Bad Kreuznach – Markus Schlosser wird neuer hauptamtlicher Beigeordneter der Stadt Bad Kreuznach. Am Donnerstagabend (22.03.2018)setzte sich der Kämmerer des Landkreises im Stadtrat nach zwei Wahlgängen mit 21 zu 19 Stimmen gegen seine Mitbewerber Andreas Henschel, Fraktionsvorsitzender der SPD (17 Stimmen), und Frank Herboth aus Bonn (zwei Stimmen) durch.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen – anwesend waren 40 von insgesamt 44 Stadtratsmitglieder − auf sich vereint. Markus Schlosser tritt damit die Nachfolge von Udo Bausch an, der am 1. Januar 2018 sein Amt als Oberbürgermeister von Rüsselsheim angetreten hatte. Schlosser wird für die Bereiche Grundstückswirtschaft, Wirtschaftsförderung, Konversion und Beschäftigungs-entwicklung, Sicherheit und Ordnung, Schule und Sport sowie für Soziales zuständig sein.
Der 48-Jährige ist seit 2014 Kämmerer des Landkreises Bad Kreuznach. Davor arbeitete er vier Jahre im Büro von Landrat Franz-Josef-Diehl. Von 1995 bis 2010 leitete der Verwaltungs- und Betriebswirt aus Kirschroth das Rechnungswesen des Abfallwirtschaftsbetriebs des Kreises und war auch stellvertretender Werkleiter.
„Ich gratuliere Herrn Schlosser für seinen Wahlsieg und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit“,
sagte Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.
„Ich bin unglaublich glücklich und freue mich auf die neue Aufgabe“,
so Schlosser. In seiner einer kurzen Antrittsrede dankte Schlosser dem Stadtrat für die Wahl brachte zum Ausdruck, dass er zwar als Kandidat der CDU in die Wahl gegangen sei, sich aber als Beigeordneter dem Wohl der Stadt verpflichtet sehe. „Allen 44 Stadtratsmitgliedern steht meine Tür offen“, sagte Schlosser.
Für das Amt des Beigeordneten hatten sich 17 Personen beworben. Sieben Bewerber wurden eingeladen, sich im Hauptausschuss vorzustellen. Davon machten nach drei Absagen vier Interessierte Gebrauch. In der Sitzung des Stadtrates am 22. März wurde Andreas Henschel von der SPD, Markus Schlosser von der CDU sowie Frank Herbroth von der FDP zur Wahl vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte in geheimer Abstimmung mit Wahlkabine.