Karlsruhe – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Filmstadt Karlsruhe ist Thema beim Kulturfrühstück – Öffentliche Diskussionsrunde am 6. April im Café Besitos
Wie steht es um die Filmbranche in Karlsruhe? Welche Arbeitsbedingungen finden Filmschaffende und Produktionsfirmen vor und welche Rolle spielt die Filmförderung? Diesen und weiteren Fragen geht das von Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche moderierte Kulturfrühstück am Freitag, 6. April, um 10 Uhr im Café Besitos nach. Eingeladen zur öffentlichen Diskussion unter dem Titel „Vom Flimmern & Rauschen – der Filmstandort Karlsruhe“ sind neben Filmschaffenden auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Karlsruhe hat sich in den letzten Jahren zu einem hervorragenden Standort für Filmschaffende entwickelt. Anteil daran hat etwa das 2007 gegründete Filmboard. Der Verein vernetzt unter seinem Dach Unternehmen, Regisseurinnen und Regisseure, Autorinnen und Autoren, Schauspieler und Kameraleute untereinander, aber auch mit der deutschlandweiten wie internationalen Film- und Fernsehbranche. Weitere Pluspunkte sind die Kinolandschaft, deren filmisches Spektrum vom Kassenschlager bis zum Autorenkino reicht, und zahlreiche Filmfestivals. Die Independent Days, das 3-D-Festival Beyond sowie das Stummfilmfestival sind mittlerweile zu Klassikern avanciert. 2014 wurde das Dokumentarfilmfestival dokka aus der Taufe gehoben, es gibt ein Queeres Festival, ein Jugendfilmfestival und zum vierten Mal findet in diesem Jahr in der Kinemathek das „Handicap im Film Festival“ statt.
Aufgeschnittener Zaun wird ernste Gefahrenquelle – Rudel aus Rotwild-Gehege Rappenwört ausgebrochen / Schäden unverzüglich melden
Vor kurzem schnitt eine bisher unbekannte Person den Zaun des Rotwild-Geheges Rappenwört an zwei Stellen mutwillig auf. Durch die entstandenen Löcher brachen alle Tiere des Rudels aus dem eingezäunten Gelände aus. Beschäftigte des städtischen Forstamts, das die Wildgehege unterhält und betreut, hatten große Mühe, zunächst den Hirsch und danach den Rest des Rudels wieder zurück ins Gatter zu treiben. Durch die Beschädigungen entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. Darüber hinaus hätten die entflohenen Tiere Passanten und Straßenverkehr erheblich gefährden können.
Wie das Forstamt mitteilt, kann ein in die Enge getriebener Hirsch mit seinem ausladenden Geweih schwere Verletzungen verursachen. Wenn die Rückholaktion ins Gatter nicht gelungen wäre, hätten die Tiere getötet werden müssen, um mögliche Gefahren und Schäden abzuwehren. Forstamtschef Ulrich Kienzler erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass diejenigen, die mutwillig Gehegezäune aufschneiden, nicht die Tiere retten, die bereits im Gehege geboren wurden, sondern deren Leben und das von Menschen gefährden.
Das Forstamt bittet die Besucherinnen und Besucher von Gehegen, Schäden an den Zäunen unverzüglich unter der Telefonnummer 0721/133-7353 zu melden, außerhalb der Dienstzeiten die Polizei.
Facetten der Malerei von 1960 bis 2010 – Führungen durch „umgehängt 2018“ in der Städtischen Galerie
Durch die Ausstellung „umgehängt 2018: Facetten der Malerei 1960 – 2010“ in der Städtischen Galerie stehen für Donnerstag, 29. März, um 12.15 Uhr sowie für Ostersonntag und Ostermontag jeweils um 15 Uhr Führungen auf dem Programm. In der sonntäglichen Kinderwerkstatt wird es bunt. Unter der Überschrift „Bunt, bunter, Farbe“ treten von 15 bis 16.30 Uhr junge Künstlerinnen und Künstler in Aktion.
Kinderführung durch Dauerausstellung des Pfinzgaumuseums
Auf einen Rundgang zur Stadt- und Schlossgeschichte Durlachs begibt sich am Ostersonntag, 1. April, um 15 Uhr Susanne Stephan-Kabierske im Pfinzgaumuseum in der Karlsburg. Die Führung mit Ostereiersuche richtet sich an Kinder im Grundschulalter, die Teilnahme ist kostenlos.
Die Stadt sucht wieder Schöffen – Interessierte können sich bis 8. April beim Wahlamt bewerben
Für die Amtsgerichtsbezirke Karlsruhe und Karlsruhe-Durlach sucht die Stadt Bürgerinnen und Bürger, die für die Amtszeit 2019 bis 2023 ehrenamtlich als Schöffe tätig sein möchten. Schöffen sind Richter ohne Robe und Jurastudium. Sie nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und sind somit in gleichem Maße für das Urteil verantwortlich wie Berufsrichter. In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und dafür vom Arbeitgeber freigestellt.
Wer sich als Schöffe oder Schöffin bewerben will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz in Karlsruhe haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Kandidaten für das Schöffenamt müssen dazu befähigt sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden, dürfen nicht straffällig geworden sein. Ferner sollten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Polizisten nicht ins Schöffenamt berufen werden. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen befindet im Mai der Gemeinderat. Dann gehen die Listen an die Amtsgerichte weiter. Dort entscheidet im Herbst der Wahlausschuss über die tatsächliche Berufung.
Das Bewerbungsformular und weitere Informationen stehen im Internet unter www.karlsruhe.de/b4/buergerengagement/wahlen/schoeffenwahl. Interessierte senden ihre Bewerbung bis 8. April per Post an das städtische Wahlamt, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, telefonische Auskünfte gibt es unter der Rufnummer 0721/133-1242.