Karlsruhe – Die Minijobbroschüre in leichter Sprache liegt vor – sie informiert über die aktuelle rechtliche Situation in besonders leicht verständlicher Form. Daneben sind auch wichtige Adressen, zum Beispiel für weitergehende Beratung in der neuen Broschüre zu finden. Antworten zu Fragestellungen wie beispielsweise, ob ein Urlaubsanspruch besteht oder der Mindestlohn gilt, bietet diese Broschüre ebenfalls.
Herausgeberinnen sind die Gleichstellungsbeauftragten aus dem Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Leichte Sprache wurde entwickelt, damit sowohl Menschen mit Lernschwierigkeiten, als auch Menschen, die nicht so gut lesen können oder deren Muttersprache nicht Deutsch ist, komplizierte Sätze und Fachbegriffe verstehen. Hierbei werden einfachere Wörter benutzt und lange Fachbegriffe mit einem Bindestrich getrennt und erklärt.
Die Minijobbroschüre in leichter Sprache ist ab sofort kostenfrei bei den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erhältlich und auf deren Homepage abrufbar. Die Frauen – und Gleichstellungsbeauftragten sind wie folgt erreichbar:
- Annette Niesyto, Stadt Karlsruhe, gb@karlsruhe.de
- Astrid Stolz, Landratsamt Karlsruhe, gleichstellungsbeauftragte@landratsamt-karlsruhe.de
- Sabine Riescher, gleichstellung@bruchsal.de
- Silke Benkert, Stadt Ettlingen, gleichstellung@ettlingen.de
- Karin Sälzler, Stadt Waghäusel, karin.saelzler@waghaeusel.de
Die Informationen erschienen bisher ausschließlich in nicht leichter Sprache und sind weiterhin bei den Gleichstellungsbeauftragten erhältlich.