Main-Taunus-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Fahrzeugbrand auf der L3011, Sonntag, 01.04.2018, 15:26 Uhr
Am gestrigen Nachmittag kam es zu einem Pkw-Brand auf der Landesstraße 3011 in Höhe der Gutenbergstraße Kriftel. Nach bisherigen Erkenntnissen stand ein 40-jähriger Mann aus Frankfurt mit seinem Renault Megane an einer roten Ampel. Vermutlich aufgrund eines technischen Defekts fing sein Fahrzeug Feuer. Der Fahrer konnte sich unverletzt retten. Die sofort verständigte Feuerwehr Kriftel konnte den Brand löschen, jedoch entstand Totalschaden an dem Pkw. Durch den Feuerwehreinsatz kam es zur zeitweisen Vollsperrung der Straße und dadurch bedingten Verkehrsbehinderungen.
Kennzeichendiebstähle, Hofheim-Langenhain, festgestellt am Sonntag, den 01.04.2018
In der Nacht von Samstag auf Sonntag ereigneten sich in Hofheim-Langenhain mehrere Kennzeichendiebstähle. Die bisher noch unbekannten Täter entwendeten teilweise eines, teilweise auch beide Kennzeichen von geparkten Pkw. Einige dieser Kennzeichen konnten in angrenzenden Gärten aufgefunden werden. Insgesamt waren acht Fahrzeuge in der Gartenfeldstraße, Sportplatzstraße und An der Tann betroffen. Im gleichen Zeitraum verwüsteten unbekannte Randalierer eine Baustelle in der Straße In der Spilsit. Hierbei wurde eine Dixi-Toilette beschädigt.
Hinweise nimmt die Polizei Hofheim unter der Rufnummer 06192 / 20790 entgegen.
Trunkenheitsfahrt, Kelkheim, 02.04.2018, 04:15 Uhr
Am frühen Montag fiel einer aufmerksamen Streife der Polizei Kelkheim ein BMW durch seine merkwürdige Fahrweise auf. Der Grund hierfür war schnell klar. Ein Atemalkoholtest bei dem 41-jährigen Fahrer ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Er wurde für eine anschließende Blutentnahme zur Polizeistation verbracht. Nun erwartet ihn ein Strafverfahren.
Osterspaziergang endet in Strafanzeigen, Kriftel, Rossertstraße, 01.04.2018
Am gestrigen Nachmittag fiel einer Streife ein 13-jähriger Junge auf, der in der Rossertstraße mit einem sogenannten Hoverboard in Begleitung seiner Tante auf der Straße fuhr. Da der Junge natürlich nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das Hoverboard nicht versichert war, wurde die Fahrt somit beendet. Nicht nur, dass das Hoverboard sichergestellt wurde, auch mussten mehrere Anzeigen geschrieben werden. Auch die Tante des minderjährigen Übeltäters machte sich durch das Überlassen des Hoverboards strafbar.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Fahren mit diesen elektronischen Hoverboards im öffentlichen Verkehrsraum zwingend eine gültige Fahrerlaubnis des Fahrers voraussetzt. Auch muss das Gefährt versichert und zugelassen sein. Da dies in der Regel nicht der Fall ist, sollte der Fahrspaß auf Privatgelände begrenzt bleiben, um sich unnötigen Ärger zu ersparen. Trotz häufiger ungläubiger Blicke gilt auch hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.