Neckar-Odenwald-Kreis Mudau: Das Polizeipräsidium Heilbronn weist den Vorwurf der Vertuschung im Fall eines versuchten Sexualdelikts zum Nachteil einer 17-Jährigen am 09.02.2016 in Mudau zurück.
Nach dem bekannt werden der Straftat am 09.02.2016 wurden unverzüglich Ermittlungen durch Beamte des Kriminaldauerdienstes eingeleitet. Mit der weiteren Sachbearbeitung sind erfahrene Beamte des Kriminalkommissariats Mosbach betraut.
Bereits zu Beginn der Ermittlungen gab es Unstimmigkeiten und Widersprüche, die eine detailliertere Überprüfung des geschilderten Geschehensablaufs dringend erforderte. Diese Ermittlungen sind nach wie vor noch nicht abgeschlossen. Das Polizeipräsidium Heilbronn weist darauf hin, dass gerade bei Sexualdelikten es üblich und häufig sogar geboten ist, bei unklaren Geschehensabläufen und insbesondere bei Berücksichtigung des Persönlichkeitsschutzes bei jugendlichen Opfern auf eine aktive Pressearbeit in der ersten Ermittlungsphase zu verzichten.
Dies gilt insbesondere, wenn das Opfer nicht in einer anonymen Großstadt, sondern in einer ländlichen Gemeinde lebt. Bis zur eindeutigen Aufklärung des Sachverhalts wurde deshalb in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mosbach entschieden, von einer aktiven Unterrichtung der Medien zunächst Abstand zu nehmen.