Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (8. April 2018) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs unter anderem die Wohnungen von acht namentlich bekannten Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsuchen.
Der Verdacht
Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße.
Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der gestrigen Tat in Münster.
Mitglieder der Reichsbürgerszene
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen gehören die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene an. Als solche identifizieren sich die Beschuldigten mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und lehnen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Beschuldigten zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um innerhalb der sogenannten Reichsbürgerszene koordiniert agieren zu können.
Das Ziel
Ihr Ziel soll es sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen. Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten. Nach den bisherigen Ermittlungen könnten sich die Beschuldigten zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben.
Suche nach Waffen
Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen. Vor diesem Hintergrund sind die GSG 9 und das MEK des Bundeskriminalamtes im Einsatz. Sie unterstützen die Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen bei den heutigen Maßnahmen.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Gera am 16. August 2017 Ermittlungen aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) eingeleitet.