Kaiserslautern – Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion wurde der Tod des 40-Jährigen durch Fremdeinwirkung bei dem Vorfall am Morgen des 06.04.2018 auf dem Bahnhofsvorplatz Kaiserslautern verursacht.
Das vorläufige Obduktionsergebnis unterstützt damit den dringenden Tatverdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge, den der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Kaiserslautern seinem Haftbefehl zugrunde gelegt hat.
Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Der Tatverdächtige hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Auf den Zeugenaufruf in der Presse haben sich bereits mehrere Zeugen gemeldet. Nach weiteren Zeugen wird gesucht. Die Ermittlungen dauern an.