NEUSTADT – Der Haushalt 2018 von Neustadt an der Weinstraße wurde von der ADD mit Schreiben vom 23. März 2018 genehmigt. Die wesentlichen Punkte beziehungsweise Auflagen lauten:
- Die beantragten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen wurden in der beantragten Höhe genehmigt. Kredite dürfen aber nur zur Finanzierung von Maßnahmen eingesetzt werden, die entweder unabweisbar oder anders gesagt, alternativlos sind (beispielsweise Gefahr im Verzug) oder wir eine Landesförderung dazu erhalten. Dies wurde in den Vorjahren bereits so gehandhabt.
- Es wird positiv festgehalten, dass es der Stadt gelungen ist, die Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt zu verringern. Es wird aber auch festgestellt, dass auch die Stadt Neustadt mittelfristig als finanziell leistungsunfähig einzustufen ist. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer sich unter dem Landesdurchschnitt bewegen, und gefordert, dass insbesondere die Personalausstattung an den Anforderungen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten ist.
- Kritisch wird gesehen, dass in so hohem Maß Ermächtigungsübertragungen aus Investitionstätigkeit vorgenommen werden, weil die Maßnahmen nicht wie geplant umgesetzt werden. Die ADD behält sich vor, zukünftig in vergleichbaren Situationen die beantragten Kreditgenehmigungen teilweise zu versagen.
- Es wird festgestellt, dass der Zuschussbedarf im freiwilligen Leistungsbereich nicht weiter steigen darf.
- Auch in zukünftigen Haushalten ist ein aktualisiertes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen.