Kreis Karlsruhe – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Forst – Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletztem Kradfahrer
Forst (ots) – Am 12.04.2018, gg.16.00 Uhr, ereignete sich auf der BAB 5, Gemarkung Forst, zw. TuR Bruchsal und AS Kronau, Fahrtrichtung Nord, ein schwerer Verkehrsunfall. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens staute sich der Verkehr auf allen drei Fahrstreifen. Ein auf dem linken Fahrstreifen fahrender 41-jähriger PKW-Lenker aus Bad Mergentheim bremste daraufhin seinen PKW bis zum Stillstand ab. Ein nachfolgender 53-jähriger Krad-Fahrer aus Velen fuhr daraufhin aus ungeklärter Ursache auf den PKW auf. Der Krad-Fahrer prallte mit dem Kopf gegen das Fahrzeugheck des PKW und schleuderte dann über diesen. Er erlitt lebensgefährliche Verletzungen und wurde mit dem Rettungshubschrauber nach Mannheim verbracht. der PKW-Lenker erlitt leichte Verletzungen. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 40.000 Euro.
Zur Landung des Rettungshubschraubers musste die Richtungsfahrbahn Nord kurzzeitig voll gesperrt werden. Anschließend wurde der Verkehr über den linken Fahrstreifen und die Durchgangsfahrbahn der TuR Bruchsal geleitet. Die maximale Staulänge betrug ca. 20 km.
Weingarten- Autobahn 5- Fahrzeugführer mit selbstgemalten Kennzeichen unterwegs
Weingarten (ots) – Beamte des Autobahnpolizeireviers Karlsruhe zogen am Donnerstag einen 48-jährigen ungarischen VW Crafter-Fahrer auf der A5 aus dem Verkehr. Der Mann war der Streife gegen 20.15 Uhr zwischen den Anschlussstellen Bruchsal und Karlsruhe Nord aufgefallen, weil offensichtlich sehr ungewöhnliche Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht waren. Bei näherem Hinsehen stellte sich heraus, dass es sich um selbst geschriebene Fahrzeugkennzeichen handelte, keine gültige Zulassung und keine Haftpflichtversicherung bestand. So musste der 48-Jährige seinen Autoschlüssel abgeben und sein Fahrzeug stehen lassen. Eine Weiterfahrt ist für ihn erst wieder möglich, wenn rechtmäßige Kennzeichen angebracht sind.