Bensheim – Zur Verbesserung der lokalen Luftqualität und zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele ist ein zügiger Umstieg auf Elektromobilität eine der wirksamsten Maßnahmen. Als eine von rund 70 deutschen Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen bei den Stickoxiden steht die Stadt Bensheim zudem in einer besonderen Verantwortung, wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen zu reduzieren und so Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu vermeiden.
Um die Verbreitung der Elektromobilität vor Ort weiter zu beschleunigen, wird die Stadt Bensheim daher künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch Ladestationen für E-Fahrzeuge bezuschussen. Gefördert werden ab dem 1. Mai sogenannte „Solartankstellen“ bei privaten Wohnhäusern, also Ladestationen für E-Fahrzeuge, die mit einer bestehenden oder neu zu errichtenden Photovoltaikanlage kombiniert und von dieser mitversorgt werden. So wird sichergestellt, dass das Fahrzeug auch tatsächlich mit emissionsfreiem Strom aus Sonnenenergie geladen werden kann, der direkt vor Ort geerntet wird.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Ladeleistung der Ladestation: ab 11 kW werden 500 Euro gewährt, bei geringeren Ladeleistungen 250 Euro. Unabhängig von der neuen Förderung von Ladestationen werden Photovoltaikanlagen auch weiterhin bezuschusst, beispielsweise mit 1.000 Euro bei einer typischen Anlagengröße von 10 kWp. Wer bei sich zuhause eine neue „Solartankstelle“ errichtet und hierzu sowohl die Ladestation als auch die Photovoltaikanlage neu errichtet, kann die Zuschüsse miteinander kombinieren. Stromspeicher sind zusätzlich förderfähig.
„Jetzt auf Elektromobilität umzusteigen lohnt sich aber nicht nur wegen der Zuschüsse aus dem städtischen Förderprogramm Klimaschutz. Der Betrieb von Elektrofahrzeugen ist zudem auch noch konkurrenzlos günstig, wenn über eine eigene ‚Solartankstelle‘ nachgeladen wird“, erklärt Umweltdezernent Adil Oyan. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch des Fahrzeugs von 15 Kilowattstunden auf 100 km entstünden Kosten von lediglich 1,83 Euro. Dies entspricht der entgangenen gesetzlichen Einspeisevergütung für den erzeugten Strom der Photovoltaikanlage von 12,2 Cent je kWh, der ansonsten eingespeist und vom Netzbetreiber vergütet worden wäre.
Wer sich für die Errichtung einer „Solartankstelle“ interessiert und sich über das Zusammenspiel von E-Fahrzeug, Ladetechnik und Photovoltaikanlage informieren will oder allgemeinen Beratungsbedarf zum Thema Photovoltaik oder E-Ladestationen hat, kann dazu die kostenfreie Beratung im Rathaus in Anspruch nehmen. Diese wird vom Klimaschutzbeauftragten der Stadt angeboten, der als ausgebildeter E-Lotse auch als städtischer Ansprechpartner zum Thema Elektromobilität fungiert, und richtet sich an alle Bürger und Unternehmen in der Stadt. Terminvereinbarung: Steffen Hofmann, Tel. 06251/14-181, klimaschutz@bensheim.de.