Frankfurt – (as) Den Abschluss eines gut begonnenen Abends hatten sich zwei Frankfurter sicher anders vorgestellt.
Doch der Reihe nach: Eine 31-jährige Frau und der ein Jahr ältere Mann lernen sich im Laufe des Sonntagabends in der Innenstadt kennen und schätzen. Zudem stellten beide fest, sie wohnen im gleichen Haus im Frankfurter Gallusviertel.
Mit so viel Glück und Euphorie steigen beide erheblich alkoholisiert auf ihre Fahrräder, um gemeinsam den bis dahin schon feuchtfröhlichen Abend ausklingen zu lassen. Nebeneinander und freudetrunken fuhr man durch die Frankfurter Innenstadt in Richtung Heimat. Doch plötzlich verlor die Dame auf der Mainzer Landstraße unerwartet die Kontrolle über ihren Drahtesel und rammte das Fahrrad des Mannes. Beide stürzten und fanden sich plötzlich auf dem Boden der Tatsachen wieder.
In diesem Augenblick hielt eine Polizeistreife und kümmerte sich um die erlittenen Prellungen und Schürfwunden. Dem deutlichen Alkoholgeruch beider Radler folgte ein Alkotest, der bei der Dame 2,5 Promille ergab, während der Herr 1,53 pustete. Das Pendel der Euphorie schlug um, als beide zur Blutentnahme mit zum Präsidium sollten. Insbesondere der Mann zeigte wenig Verständnis für die polizeilichen Maßnahmen.
Großspurig teilte er danach mit, dass er alles mit seinem Handy aufgezeichnet habe, was von den Polizeibeamten gesprochen wurde. Auch nicht unerwähnt ließ er, dass dies sein gutes Recht sei, denn schließlich seien seine Eltern Staatsanwälte.
Nun machten die Beamten von ihrem Recht Gebrauch und stellten das Handy sicher. Neben der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss erwartet den Mann ein weiteres Strafverfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß §201 StGB. Heimliche Tonaufzeichnungen sind nämlich strafbar. Zudem sind mit diesen Promillewerten die Führerscheine beider Radler in Gefahr.