Worms – Trotz des vielseitigen Entsorgungsangebotes, das der Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Worms den Bürgerinnen und Bürgern bietet, kommt es im gesamten Stadtgebiet leider immer wieder zu illegalen Abfallablagerungen. Es fallen darunter auch regelmäßig Grünabfallablagerungen im Außenbereich auf, wie jüngst eine besonders ärgerliche Ablagerung von mindestens 25 Kubikmeter gereinigten Zwiebelresten auf einer öffentlichen Ausgleichsfläche im Außenbereich von Herrnsheim, südlich der Firma TST Worms am Langgewann. Solche illegal abgelagerten, biologisch abbaubaren Abfälle müssen aufwendig eingesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Entsorgungskosten – in dem o.g. Fall ca. 5.000 Euro – werden auf die Abfallentsorgungsgebühren umgelegt und belasten so die Gesamtheit aller Gebührenzahler.
Bedauerlicherweise herrscht immer noch die weitverbreitete Meinung vor, dass man der Natur keinen Schaden zufügt, da es sich um „verrottbares“ Material handelt. Dies ist jedoch ein Irrglaube. Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen? Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Pflanzliche Abfälle aus Gärten – wie andere Haushaltsabfälle auch – sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, wenn sie nicht selbst kompostiert werden können. Darüber hinaus verstößt die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen auf Wald- und Grünflächen gegen geltendes Abfallrecht. Werden Verursacher von wilden Abfallablagerungen ausfindig gemacht, so müssen diese neben den Entsorgungskosten zusätzlich mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen. Es sei hier weiterhin erwähnt, dass auch das Verbrennen von Gartenabfällen keine zulässige Alternative darstellt, sondern ebenfalls verboten ist. Mit drei Abfallwirtschaftshöfen, einer Bauschuttdeponie und einer Grünabfallkompostanlage bietet der ebwo den Wormser Bürgerinnen und Bürgern ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten, um Abfälle umweltgerecht und wirtschaftlich entsorgen zu können.
Für Hinweise auf Müllablagerungen und bestenfalls auch auf die Verursacher ist die untere Abfallbehörde dankbar und nimmt diese Hinweise unter der Telefonnummer 06241 / 853 3509 oder über das Kontaktformular der Stadt Worms entgegen. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet gerne die Abfallberatung des ebwo unter Telefon 06241 / 9100 -70 oder -72.