Darmstadt – Energiekosten kennen für Unternehmen nur einen Weg: nach oben. Die tatsächliche Höhe ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Vertragslaufzeiten mit dem Versorger, das Beschaffungsmodell, regional unterschiedliche Konzessionsabgaben und Stromnetzentgelte, also ein hoher oder niedriger Leistungspreis, und die Höhe der Arbeits- und Beschaffungspreise können zu sehr unterschiedlichen Kosten führen.
Vergleichen lohnt sich: Mit dem Energiekostenmonitor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt Rhein Main Neckar können Unternehmen in Südhessen ihre individuellen Stromkosten selbst ermitteln. Zusätzlich können sie sich die Entwicklung für ihre Branche oder Region anschauen und ausprobieren, wie sich die Belastungen verändern, wenn sie verschiedene Preisbestandteile variieren und ihre Spitzenlast oder den Jahresverbrauch verändern.
Bis zu 70 Prozent höhere Netzentgelte durch bundesweite Angleichung
Insbesondere Netzentgelte entwickeln sich zu einem bedeutsamen Kostenbestandteil des Strompreises. Das zeigen auch die Ergebnisse der Verteilnetzstudie Hessen, zu der der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) heute, am 23. April Stellung genommen hat. „Die Entscheidung des Bundes, Netzentgelte für den Strombezug im Übertragungsnetz bundesweit anzugleichen, bedeutet für südhessische Unternehmen: Sie müssen bis 2022 mit bis zu 70 Prozent höheren Netzentgelten im Vergleich zu 2017 rechnen“, erklärt Jan Helmrich. „Für einen kleinen Industriebetrieb, bei dem das Netznutzungsentgelt für Strom etwa 21 Prozent der Nettostromrechnung ausmacht, bedeutet die bundesweite Preisgleichsetzung im Übertragungsnetz Mehrkosten von rund 5.000 Euro im Jahr. Dazu kommen weiter steigende EEG- und andere staatliche Umlagen“, rechnet der Energieexperte der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar vor.
Anschluss- und Benutzungszwang: Welche Möglichkeiten bleiben?
Die Preise der acht südhessischen Verteilernetzbetreiber können durch den neuen IHK-Service miteinander verglichen werden. Durch den Anschluss- und Benutzungszwang an das regional zuständige Verteilungs- oder Übertragungsnetz können Unternehmen die Höhe ihrer gemeindespezifischen Stromnetzentgelte zwar nur wenig beeinflussen. „Unternehmen bleibt jedoch die Möglichkeit, individuelle Netzentgelte mit dem örtlich zuständigen Verteil- oder Übertragungsnetzbetreiber auszuhandeln. Oder sie setzen auf sogenannte atypische Netznutzung oder steigen komplett auf Eigenversorgung um“, sagt Jan Helmrich.
Weitere Informationen gibt es unter www.darmstadt.ihk.de (Nr. 11023 ins Suchfeld eingeben). Der Energiekostenmonitor steht hier bereit: http://energiemonitor-hessen.de