Landau – Für die Amtszeit von 2019 bis 2023 werden bundesweit Schöffinnen und Schöffen gesucht – so auch in Landau in der Pfalz. Ab sofort können sich interessierte Frauen und Männer, die als Vertreterinnen bzw. Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder Landgericht Landau mitwirken möchten, um das Ehrenamt bewerben. Die Bewerbungsunterlagen nimmt die Stadtverwaltung entgegen; insgesamt werden 25 Haupt- und 132 Hilfsschöffen sowie 12 Jugendhaupt- und 15 Jugendhilfeschöffen gesucht.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer mit Hauptwohnsitz in Landau wohnt, am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Weitere Kritierien sind auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/schöffenwahl nachzulesen.
Neben den formalen Kriterien gilt es zu beachten, dass das Amt der Schöffin oder des Schöffens in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Detaillierte Rechtskenntnisse brauchen Schöffinnen und Schöffen nicht. Erwartet wird lediglich ein gesundes Maß an Menschenkenntnis. Laienrichterinnen und -richter haben dennoch die gleichen Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und -richter.
Das Bewerbungsformular findet sich auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/schoeffenwahl. Bewerbungen sind bis spätestens 31. Mai 2018 bei der Stadtverwaltung vorzulegen.
Ansprechpartner für (angehende) Schöffinnen und Schöffen ist Markus Geib vom städtischen Büro für Gremienarbeit. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 0 63 41 / 13 – 11 05 oder per E-Mail unter markus.geib@landau.de erreichbar.
Ansprechpartnerin für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen ist Sabrina Schier vom städtischen Jugendamt. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 0 63 41 / 13 – 51 02 oder per E-Mail unter sabrina.schier@landau.de zu erreichen.
Die Vorschlagslisten werden von der Stadtverwaltung aufgestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2018, bzw. vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12. Juni 2018, beschlossen.
Weitere Informationen zum Ehrenamt gibt es auf der Internetseite des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter unter www.schoeffen.de.