Kaiserslautern: Anklage wegen Schwarzarbeit mit mutmaßlichem Schaden in Millionenhöhe

KAISERSLAUTERN – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat gegen einen 46-Jährigen Unternehmer aus Ludwigshafen Anklage mit dem Vorwurf erhoben, in der Zeit von Anfang 2011 bis Anfang 2016 Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von rund 1,7 Millionen nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt zu haben.

Der mutmaßliche Ablauf der Taten

Der Unternehmer befasste sich mit Gebäudereinigung und anderen personalintensiven Geschäftsfeldern. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen beschäftigte der Unternehmer zahlreiche Arbeitnehmer schwarz, indem er sie nur als geringfügig Beschäftigte anmeldete und den größten Teil des Lohns in bar auszahlte, ohne ihn an das zuständige Finanzamt und die zuständigen Sozialversicherungsträger zu melden. Um dies zu verschleiern, nahm er in seine Buchführung Rechnungen von Subunternehmern auf, denen keine Leistungen zugrunde lagen, als habe er die fraglichen Arbeiten nicht selbst mit eigenen Arbeitnehmern durchgeführt, sondern fremdvergeben.

Hintergrund

Das Nichtabführen der fälligen Beiträge zur Sozialversicherung ist ein Straftatbestand. Gleichzeitig stellt die beschriebene Vorgehensweise eine Lohnsteuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe dar.

Der 46-Jährige bestreitet den Tatvorwurf. Nach seinen Angaben lagen den Rechnungen von Subunternehmern in seiner Buchführung tatsächliche Leistungen zugrunde.

Haftbefehl wegen Zeugenbeeinflussung

Der Unternehmer befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Kaiserslautern in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl besteht wegen Verdunklungsgefahr, da der Unternehmer im Verdacht steht, versucht zu haben, Zeugen zu beeinflussen. Der Haftbefehl wurde inzwischen vom Landgericht und von Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt.

Das Landgericht Kaiserslautern hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.