REACH – letzte Registrierungsfrist endet am 31. Mai 2018

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße – Am 31. Mai 2018 endet die dritte und letzte Registrierungsfrist unter der REACH-Verordnung. Mit Ablauf dieses Datums müssen alle Stoffe, die in Europa mit einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr importiert (aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR angehören) oder hergestellt werden bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert sein. Es werden also insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von dieser Registrierungsphase betroffen sein. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, darf sein Produkt nicht mehr im europäischen Wirtschaftsraum vermarkten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) empfiehlt Unternehmen, die sich unsicher sind, ob sie unter diese Regelung fallen, Kontakt mit der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide (REACH-CLP-Biozid Helpdesk), die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist, aufzunehmen (Kontaktdaten siehe unten). Diese Stelle gibt nicht nur hilfreiche Tipps für das Registrierungsverfahren, sondern kann auch bei Verringerung der entstehenden Kosten helfen.

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk hat mehre Leitfäden auf der Homepage bereitgestellt, die für eine erfolgreiche Registrierung hilfreich sein können. (https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Fachbeitraege.html)

Bereits am 1. Dezember 2010 endete die Frist für Stoffe, die mit einer Jahresmenge von mehr als 1 000 Tonnen pro Jahr importiert oder hergestellt werden und am 31. Mai 2013 endete die Frist für Stoffe mit einer Jahresmenge von mehr als 100 Tonnen.

Die SGD Süd ist in ihrem Gebiet die zuständige Behörde für den Vollzug der REACH-Verordnung. Somit überprüft sie insbesondere, ob Unternehmen ihren Registrierungspflichten nachgekommen sind und vollzieht auch Feststellungen der ECHA über unzureichende beziehungsweise fehlende Registrierungen.

Was ist REACH?

REACH ist die Abkürzung für „Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien)“ und hat sich zum Ziel gesetzt, den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen zu vereinheitlichen. Zudem wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen das Chemikalienrecht in ganz Europa harmonisiert.

Ein wesentlicher Punkt dieser neuen Gesetzgebung ist die Registrierung. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Stoffe, als solche oder in Gemischen, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr und Unternehmen produziert oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki durch die entsprechenden Unternehmen registriert werden müssen. Registriert ein Hersteller / Importeur einen Stoff nicht, darf er diesen weder herstellen noch einführen. Stoffe in Erzeugnissen müssen nur dann registriert werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung freigesetzt werden sollen.

Weitere Informationen zu REACH und zur Registrierung erhalten Sie beim REACH CLP Biozid Helpdesk
Telefon: 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA, erreichbar von Mo.-Fr. 08:00 Uhr – 13:00 Uhr)
Homepage: www.reach-clp-biozid-helpdesk.de
E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de

sowie bei den Regionalstellen Gewerbeaufsicht der SGD Süd:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
– Regionalstelle Gewerbeaufsicht –
Karl-Helfferich-Straße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: (06321) 99-0
Fax: (06321) 3 33 98
E-Mail: Referat23@sgdsued.rlp.de

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
– Regionalstelle Gewerbeaufsicht –
Kaiserstraße 31
55116 Mainz
Tel.: (06131) 9 60 30-0
Fax : (06131) 9 60 30-99
E-Mail: Referat22@sgdsued.rlp.de