Speyer / Herxheim am Berg – Der Kirchturm der Jakobskirche in Herxheim am Berg befindet sich im Eigentum der Protestantischen Kirchengemeinde. Das hat ein umfangreiches Quellenstudium der Rechtsabteilung des Landeskirchenrats in Speyer ergeben. Anlass für die Nachforschungen waren nach Auskunft von Oberkirchenrat Dieter Lutz unterschiedliche Äußerungen, nach denen zwar das Kirchenschiff, jedoch nicht der Turm im kirchlichen Eigentum stehe. Die Recherchen beruhten auf der Einsichtnahme in kirchlichen und staatlichen Archiven sowie im Urkataster und den Grundbucheintragungen, erläuterte der juristische Oberkirchenrat.
Nachdem der Herxheimer Gemeinderat am 12. März 2018 beschlossen hatte, die wegen ihrer Aufschrift umstrittene „Polizeiglocke“ im Kirchturm zu belassen, bekräftigte das Presbyterium der Kirchengemeinde drei Tage später seine Entscheidung vom September 2017, die kommunale Glocke bis zur Klärung der Eigentumsfrage am Turm weiterhin nicht zu läuten. Zwischen der Kirchengemeinde und der politischen Gemeinde regelt ein 1983 geschlossener Vertrag Nutzung und Unterhalt des Turmes.
Nach Ansicht des Landeskirchenrats könnte in einer Ergänzung des Vertrages eine Lösung für die weitere Nutzung von Kirche und politischer Gemeinde liegen, sagte Oberkirchenrat Lutz. Demnach würde die vorhandene „Polizeiglocke“ von 1934 von der Landeskirche durch eine neue Glocke gleicher Qualität und Klangs ersetzt und der Kommune geschenkt werden. „Die Eigentumsverhältnisse bleiben damit ebenso gewahrt wie das Nutzungsrecht der Gemeinde und der Nutzungszweck der „Polizeiglocke“, so Lutz.
Die jetzige umstrittene Glocke im Turm der Jakobuskirche stammt aus dem Jahr 1934 und trägt die Inschrift „Alles für‘s Vaterland. Adolf Hitler“. Sie ist mit einem Hakenkreuzsymbol versehen. Im September 2017 hatte das Presbyterium der Kirchengemeinde beschlossen, die Glocke nicht mehr zu läuten. Der Landeskirchenrat hatte empfohlen, die Glocke abzuhängen und durch eine neue zu ersetzen. Diese Empfehlung gelte weiter, sagte Dieter Lutz. Der juristische Oberkirchenrat verwies zudem auf die Kirchenverfassung, nach der die Landeskirche „Versöhnung mit dem jüdischen Volk sucht und jeder Form von Judenfeindschaft entgegentritt“.