Mannheim – Der Mannheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Mai 2018, mit knapper Mehrheit die Weichen für eine nachhaltige Wohnungspolitik gestellt und den drei Leit- und Richtlinien für die Quote, Konzeptvergabe und für die verbilligte Abgabe von städtischen Grundstücken zugestimmt. Mannheim steuert somit gezielt der Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt entgegen.
Das wohnungspolitische Konzeptpapier mit Leitlinien sowie Richtlinien zur konkreten Umsetzung sieht vor, dass in Mannheim zukünftig 30 Prozent aller neu gebauten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (ab zehn Wohneinheiten) als preisgünstige Mietwohnungen angeboten werden müssen, sofern dafür die Schaffung neuen Baurechts notwendig ist oder ein städtisches Grundstück entwickelt werden soll. Hierunter fallen neben den Leitlinien zum Quotenmodell für preisgünstigen Mietwohnungsbau ebenso die Leitlinien zur Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe) sowie die Richtlinie zur verbilligten Abgabe von städtischen Grundstücken.
Die Preisentwicklung auf deutschen Wohnungsmärkten hat auch Mannheim erreicht und macht es zunehmend für Haushalte mit mittleren Einkommen schwierig noch adäquaten und leistbaren Wohnraum zu finden. Im Juni 2017 hat daher der Gemeinderat der Stadt Mannheim in einem Grundsatzbeschluss reagiert. „Wir stehen vor einer wohnungspolitischen Herausforderung und Chance zugleich. Dabei richten wir den Fokus der frei finanzierten preisgünstigen Mietwohnungen auch ganz klar auf einen Personenkreis in der Mitte unserer Gesellschaft, denn für diesen Kreis wird es zunehmen schwieriger eine Wohnung zu finden“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zu den neuen wohnungspolitischen Instrumenten, die nach den Diskussionen im Ausschuss für Umwelt und Technik sowie im Hauptausschuss nun im Gemeinderat beschlossen wurden. Baubürgermeister Lothar Quast fügt an: „Jetzt ist die Zeit gekommen um die wohnungspolitischen Weichen zu stellen. Wir tun dies um eine noch stärkere Anspannung des Wohnungsmarktes in Mannheim zu verhindern.“
Die Erfüllung der beschlossenen Quote, womit für den preisgünstigen Mietwohnungsbau eine Anfangsmiete bei 7,50 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter) liegen soll, kann sowohl in Form geförderter Mietwohnungen als auch durch die Erstellung so genannten frei finanzierten preisgünstigen Mietwohnraums erfolgen. Die Einkommensgrenzen für frei finanzierte preisgünstige Mietwohnungen beginnen für einen 1-Personenhaushalt bei 48.450 Euro Bruttojahreseinkommen und liegen für einen 3-Personenhaushalt bei 76.500 Euro Bruttoeinkommen jährlich. Für jedes weitere Familienmitglied steigt die Einkommensgrenze um 9.500 Euro brutto jährlich. Diese Haushalte haben einerseits Schwierigkeiten die Miethöhen im Wohnungsneubau von derzeit gut 11 Euro pro Quadratmeter aufzubringen, haben andererseits aufgrund ihrer Einkommen aber keinen Anspruch auf geförderten Mietwohnraum.
Die erfolgreiche Umsetzung setzt einen entsprechenden Beitrag für den Bau preisgünstiger Wohnungen durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Mannheim dar. Während das Land den Bau geförderter Mietwohnungen durch zinslose Darlehen und Tilgungszuschüsse im Rahmen des Landeswohnraumförderprogramms direkt subventioniert, setzt die Stadt durch Preisgestaltung und Vergabemodalitäten ihrer Grundstücke entsprechende zusätzliche Anreize. „Dazu zählen insbesondere Konzeptvergaben zum Bodenrichtwert anstatt zum Maximalgebot sowie die Möglichkeit zukünftig städtische Grundstücke auch verbilligt abgeben zu können“, erläutert Lothar Quast. Durch diese Art der Grundstücksvergabe wird der Fokus von der Höhe des Verkaufspreises hin zur Konzeptqualität gelenkt. Die Grundstücke werden zum Verkehrswert ausgeschrieben. Das beste Konzept, unter allen eingereichten Vorschlägen, wird in einer Art Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der Themenschwerpunkte „Nutzungskonzept“, „Städtebau/Architektur“ und „Ökologie/Freiraum“ ermittelt. Dieses Vorgehen bietet verschiedene Vorteile. Erstens kann die Stadt Mannheim sowohl die Nutzung der zukünftigen Wohnbebauung als auch die städtebauliche, architektonische und ökologische Qualität aktiv beeinflussen. Zweitens können die nach Konzept vergebenen Grundstücke der Bodenspekulation entzogen werden.
Darüber hinaus kann durch eine verbilligte Abgabe von Grundstücken für den frei finanzierten preisgünstigen Wohnungsbau ein Anreiz geschaffen werden, den Anteil der preisgünstigen Wohnungen bei einem Vorhaben zu erhöhen. Die Verbilligung soll stufenweise mit dem Anteil an preisgünstigem Wohnraum steigen und kann ab einem Anteil preisgünstigen Wohnraums von über 30 Prozent gewährt werden und bis zu 70 Prozent des Verkehrswertes betragen.
Die Verwaltung sieht vor, dass nach drei Jahren die drei wohnungspolitischen Instrumente hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Annahme durch die Wohnungswirtschaft zu evaluieren sind.