Sulzfeld – Zur Kreisversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg trafen sich die Bürgermeister aus dem Landkreis Karlsruhe am vergangenen Mittwoch im Feuerwehrgerätehaus Sulzfeld. Als Schwerpunktthema hatte Kreisvorsitzender Bürgermeister Thomas Nowitzki (Oberderdingen) das Thema der Forstneuorganisation auf die Tagesordnung gesetzt und als Fachreferenten Heidi Schmid vom Gemeindetag und Rechtsanwalt Kai-Markus Schenek eingeladen, um die Bürgermeister aus erster Hand über anstehende Veränderungen im Staatswald und die künftigen Aufgaben der kommunalen Waldbesitzer in Baden-Württemberg zu informieren. Ausgangspunkt war eine Beanstandung des Bundeskartellamts, welches die bisherige Holzvermarktung „aus einer Hand“ durch die Forstämter als unzulässig erachtete.
Ungeachtet einer am 12. Juni erwarteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht fest, so Referentin Heidi Schmid, dass die Tätigkeiten der früheren forstwirtschaftlichen Verwaltung in einen hoheitlichen und wirtschaftlichen Teil getrennt werden und sich daraus Veränderungen in der Organisation ergeben werden. Der Staatswald soll ab Sommer nächsten Jahres in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt werden; hoheitliche Aufgaben sollen im Landratsamt verbleiben, wobei es auch möglich sein wird, ein körperschaftliches Forstamt zu bilden, an dem sich das Landratsamt beteiligen kann. Für die Erfüllung der Aufgaben im Kommunalwald bestehen mehrere Möglichkeiten von der Wahrnehmung in Eigenregie der Gemeinde bis hin zu Gemeinschaftslösungen mit Kooperationspartnern z.B. in Form eines Zweckverbandes, aber auch in Form eines kompletten Einkaufs von Dienstleistungen durch Dritte. Kai-Markus Schenek appellierte im Hinblick auf die vielfältigen Aufgaben im Forst und auch beim Holzverkauf, bei dem auch Kartellrechtsfragen relevant werden, auf eine rechtlich einwandfreie Ausrichtung dieses Bereiches in der Zukunft und informierte über die Vor- und Nachteile der verschiedenen denkbaren Varianten. Kreisvorsitzender Thomas Nowitzki plädierte für einen engen Schulterschluss der Gemeinden und dem Landkreis, um sich optimal aufzustellen. Er sieht durchaus Vorteile bei einem gemeinschaftlichen Konzept, aus seiner Sicht ist jedoch eine Rechts- und Kooperationsform zu wählen, die den Gemeinden als Waldeigentümer eine größtmögliche Einflussnahme sichert. So sei es zum Beispiel unerlässlich, dass die lokalen Gemeinderäte weiterhin über die Waldbewirtschaftungspläne beraten und über diese entscheiden. Er berichtete aus der auf Kreisebene gebildeten Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema befasse und sich in einem nächsten Schritt intensiv mit der Personalsituation und den Kostengesichtspunkte beschäftigen wird. Ziel sei es, landkreisweit eine Lösung zu finden, die allen rechtlichen Ansprüchen genügt und auch im Hinblick auf den Kosten- und Personalaspekt so verträglich wie möglich ist. Eins allerdings ist sicher: die Kosten für die kommunalen Waldbesitzer werden steigen, da viele bisherigen Gelder des Landes nicht mehr wie bisher zur Verfügung stehen werden.
Weiteres Thema war die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen. Erster Landesbeamter Knut Bühler berichtete, dass dem Landkreis vom Regierungspräsidium weiterhin nur wenig Flüchtlinge – im April waren es 39 – zugewiesen werden. Dem entsprechend geht die Zahl in der vorläufigen Unterbringung in Unterkünften des Landkreises zurück, zumal die Flüchtlinge spätestens nach zwei Jahren in die Städte und Gemeinden zur Anschlussunterbringung gehen. Im Jahr 2018 werden dies insgesamt etwa 1.200 Personen sein, wovon bis Ende April bereits die Hälfte zugewiesen wurden. Diese Zahl wird 2019 voraussichtlich nochmals deutlich geringer ausfallen. Finanzdezernent Ragnar Watteroth erläuterte, dass die Gemeinschaftsunterkünfte entsprechend den Asylbewerberzahlen zurückgebaut werden und sich die Kapazitäten Ende 2020 auf voraussichtlich noch rund 1240 Plätze belaufen. Erneuert wurde das Angebot, freiwerdende Plätze in Form des sogenannten „Kombimodells“ den Kommunen zur Verfügung zu stellen, was den Wohnungsmarkt spürbar entlastet.