Bingen – Der noch laufende Bauabschnitt – Kreuzung Altdeutsche – wird in Form von Restarbeiten bis zum 25.05.18 abgeschlossen.
Der nächste Bauabschnitt – Hitchinstraße zwischen Keppsmühlstraße und Saarlandstraße – beginnt am 16.05.18 unter Vollsperrung mit der Beräumung des südlichen Gehwegs.
Zunächst ist der Bereich zwischen Einbindung Hitchinstraße in die Saarlandstraße bis vor die Einmündung Nuits-Saint-George-Straße gesperrt.
Ebenso die Einbindung der Pestalozzistraße in die Hitchinstraße.
Der fussläufige Verkehr wird über den nördlichen Gehweg erfolgen.
In der überlappenden Zeit mit dem aktuellen Bereich („Altdeutsche“) wird die Ampelregelung im Bereich „Altdeutsche“ auf eine 2-Wege-Ampelregelung (halbseitig), mit Aufrechthaltung der Fahrbeziehung Saarlandstraße-Saarlandstraße, umgestellt. Nach Abschluss der Restarbeiten wird der Verkehr auch für die Raiffeisenstraße und Dromersheimer Chaussse freigegeben.
Die Arbeiten im letzten Bauabschnitt werden zunächst zwischen Saarlandstraße und Nuits-Saint-George-Straße stattfinden.
Die Tiefbauarbeiten (Kanalhausanschlüsse, Wasserleitungsbau sowie Hauptkanalsanierungen) werden in diesem Teilstück bis ca. Mitte Juli durchgeführt.
Dabei wird von Osten ausgehend, in westliche Richtung gearbeitet.
Mitte Juli wird der Tiefbau in den Kreuzungsbereich Keppsmühlstraße-Nuits-Saint-George-Straße springen und damit wird dieser Bereich ebenfalls gesperrt sein.
Die Tiefbauarbeiten im vorgenannten Kreuzungsbereich werden bis ca. Mitte August ausgeführt.
Anschließend wird der Straßenbau – in entgegengesetzter Richtung folgend – vollzogen, beginnend im Kreuzungsbereich Keppsmühlstraße und Nuits-Saint-George-Straße.
Nach Fertigstellung des Kreuzungsbereichs wird dieser wieder freigegeben und im Weiteren bis Ende des Jahres gen Osten Richtung Saarlandstraße gebaut.
Dabei wird auf Höhe Kull eine Ausbautrennung stattfinden, um Anlieferungen zu ermöglichen. Die Andienung wird dann, sowohl während der Tiefbauarbeiten, als auch im Zuge des Straßenausbaus, je nach Baustand von Osten bzw. Westen kommend ermöglicht.
Der Anliegerverkehr wird, soweit es der Baustand erlaubt, grundsätzlich ermöglicht.