Frankfurt am Main – Andreas Kindl, Beauftragter für Strategische Kommunikation im Auswärtigen Amt, hat heute in Frankfurt dem hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein die Urkunde zur Auszeichnung der Dokumente des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses als UNESCO-Weltdokumentenerbe überreicht.
Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965) rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Die UNESCO hatte die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen zu diesem Prozess im Oktober 2017 als UNESCO-Weltdokumentenerbe ausgezeichnet.
Der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein unterstrich im Rahmen der Veranstaltung: „Der heutige Festakt mahnt uns, wachsam zu sein: Wir dürfen nicht zulassen, dass jemals wieder geschwiegen wird über das Leiden, das die Nationalsozialisten dem jüdischen Volk angetan haben, aber auch nicht über das Unrecht, das anderen Menschen in der heutigen Zeit widerfährt. Die Dokumente des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses müssen uns immer wieder daran erinnern, was passieren kann, wenn Unrecht schweigend hingenommen wird. Die Eintragung in das Weltdokumentenerbe-Register gibt uns den Auftrag, jetzt und in Zukunft Hass und Ausgrenzung entschieden entgegenzutreten.“
Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses
Die Prozessunterlagen setzen sich zusammen aus insgesamt 454 Aktenbänden sowie 103 Tonbändern. In den Verfahrensunterlagen finden sich die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg sowie die von den Frankfurter Staatsanwälten im Rahmen des im Jahr 1959 begonnenen Ermittlungsverfahren zusammengetragenen Unterlagen einschließlich der Zeugenaussagen. Zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg nach Auschwitz.
Prof. Dr. Verena Metze-Mangold, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission betonte in ihrem Grußwort im Rahmen des Festakts: „Die Verfahrensunterlagen und Tonbandaufnahmen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses spiegeln den unvorstellbaren Schrecken des größten Konzentrations- und Vernichtungslagers des NS-Regimes wider. Sie erinnern uns daran, dass wir Unrecht nicht schweigend hinnehmen dürfen. Ausgerechnet in Deutschland haben Menschen jüdischen Glaubens heute wieder Angst vor antisemitischen Anfeindungen. Dem müssen wir entschieden entgegen treten.“
Die Tonband-Aufzeichnungen der Hauptverhandlung waren eigentlich nur als Gedächtnisstütze des Gerichts vorgesehen. Während 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Personen, darunter 221 Opferzeugen – Überlebende des KZ Auschwitz, aber auch anderer Lager – sowie 85 SS-Zeugen. Auch die Stellungnahmen von Sachverständigen, Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidigung, Schlussworte der Angeklagten und die mündliche Urteilsverkündigung des Vorsitzenden Richters Hans Hofmeyer wurden auf Band aufgenommen. Die von der UNESCO ausgezeichneten Dokumente werden im Hessischen Landesarchiv – Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt, das auch den Nominierungsantrag erarbeitet hatte.
Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des deutschen Nominierungskomitees „Memory of the World“, erklärte in seiner Rede: „Der erste Frankfurter Auschwitzprozess war eine Wegmarke in der strafrechtlichen Behandlung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in den Konzentrations- und Vernichtungslagern unter dem Nationalsozialismus begangen wurden. Zum ersten Male hatten hier Überlebende als Zeugen die Möglichkeit, in der Öffentlichkeit eines Gerichtssaals über das mörderische Grauen zu sprechen und die Täter anzuklagen. Die Aufnahme der Dokumente und Tonbandaufnahmen zu diesem Prozess in das UNESCO-Weltdokumentenerbe soll allen eine Mahnung sein, dass sich Gräueltäten wie die in Auschwitz verübten nicht wiederholen, weder hier noch anderswo.“
Zur Geschichte des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess
Die Anzeige einer Privatperson gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger löste den ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess im Frühjahr 1958 aus. Zuständigkeitshalber ermittelte zunächst die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, ab Dezember desselben Jahres auch die Zentrale Stelle in Ludwigsburg. Nachdem der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer im Januar 1959 authentische Dokumente erhielt, welche die gezielte Tötung von Auschwitz-Häftlingen durch SS-Angehörige belegten, nahm auch er die Ermittlungen auf. Bauer, selbst als Jude und Sozialdemokrat vom NS-Regime verfolgt, beantragte im Frühjahr 1959 beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die juristische Zuständigkeit bezüglich aller in Auschwitz verübten Verbrechen dem Frankfurter Landgericht zu übertragen.
Der Prozess begann am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Rathaus Römer mit der Anklage gegen 22 SS-Angehörige. Während der 183 Verhandlungstage bis August 1965, in deren Verlauf 360 Zeugen vernommen wurden, wurde die deutsche Nachkriegsgesellschaft zum ersten Mal umfassend und durch die erschütternden Zeugenaussagen offen mit dem Völkermord konfrontiert. Die Urteile fielen, trotz sechs lebenslanger Haftstrafen, sehr milde aus. Zehn Anklagte kamen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord mit zum Teil kurzen Haftstrafen davon, drei Angeklagte wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Anlässlich der heutigen Urkundenübergabe hat die Deutsche UNESCO-Kommission mit den ausgezeichneten Dokumenten einen multimedialen Storytelling Beitrag zum ersten Frankfurter Auschwitz Prozess erstellt.
Hintergrund
Das UNESCO-Weltdokumentenregister wurde 1992 ins Leben gerufen. Es ist ein globales digitales Netzwerk mit herausragenden Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ziel des Registers ist: dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen sichern und zugänglich machen. 427 Dokumente aus allen Weltregionen zählen derzeit zum Weltdokumentenerbe, darunter 24 aus Deutschland.