BAD HERSFELD – Trotz des geltenden Fahrverbotes für Lkw an Feiertagen war am Himmelfahrtstag (10.05.) eine Sattelzugmaschine mit Planenauflieger auf der Autobahn A4 unterwegs. Die Heckportale des Aufliegers waren geöffnet und unübersehbar ragte das Ende eines Pkw mit Ladepritsche, genannt “Pick Up”, heraus.
Eine Funkstreife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei kontrollierte diesen Fahrzeugtransport der besonderen Art an der Anschlussstelle Bad Hersfeld. Dabei stellte sich heraus, dass außer dem “Pick Up” noch eine selbstfahrende Straßenkehrmaschine und ein Traktor aufgeladen waren. Der verwendete Sattelzug war für diesen Transport offenbar nicht geeignet.
Die geladenen Fahrzeuge waren auf der Ladefläche nicht ausreichend gesichert. Der transportierte Traktor war bereits hin und her gerollt, so dass Teile seiner Vorderseite sich bereits in die Stirnwand des Sattelaufliegers gebohrt hatten. Der geladene “Pick Up” stand mit den Hinterrädern so knapp auf der hinteren Fahrzeugkante, dass nur ein kurzer Stoß gereicht hätte, und er wäre rückwärts von der Ladefläche auf die Fahrbahn gefallen. Dadurch, dass der hintere Teil des “Pick Ups” aus dem Anhänger herausragte, war bei dem Transporter außerdem die zulässige Fahrzeuglänge überschritten.
Die Beamten untersagten dem Lkw die Weiterfahrt und veranlassten die Umladung auf ein geeignetes Transportfahrzeug. Gegen den Spediteur leiteten sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, bei dem auch der unternehmerische Gewinn dieses Transportes von rund 3.000 EUR abgeschöpft wird.