DPOIG Logo
DPOIG Logo

MAINZ – „Wer auf einen Menschen einsticht oder Schnitte in Richtung Kopf oder Hals setzt, kann das Ergebnis seines Angriffes nicht mehr kontrollieren. Es ist purer Zufall, ob der Angegriffene leicht, schwer oder tödlich verletzt wird.

Damit nimmt der Angreifer den Tod eines Menschen in Kauf,“ betont Benno Langenberger, Landeschef der DPolG Rheinland-Pfalz.

Einzig logische Konsequenz, ist Langenberger überzeugt, könne deshalb nur die Einstufung als Tötungsdelikt sein.

Die bisherige Behandlung als gefährliche Körperverletzung spiegele nicht ansatzweise die Gefährlichkeit von Stichwaffen wider, so Langenberger weiter.

Angriffe mit Stichwaffen seien zwar kein neues Phänomen. Aufgrund der Medienberichterstattung könne man aber den Eindruck gewinnen, dass es bundesweit eine deutliche Zunahme gibt. In Rheinland-Pfalz seien die Angriffe mit Stichwaffen zwar gestiegen, statistisch sei diese Entwicklung für das Bundesgebiet aber schwer zu belegen, weil dafür keine bundeseinheitlichen Standards vorhanden sind, fährt Langenberger fort.

Um zu erkennen, wie groß das Problem ist, plädiere er für die Aufnahme der entsprechenden Parameter in die Polizeiliche Kriminalstatistik.