Karlsruhe – An einer Wiedereinführung des Altkennzeichens „BR“ im Landkreis Karlsruhe hat der Kreistag kein Interesse bekundet. Das Gremium bestätigte in seiner jüngsten Sitzung vom 17. Mai 2018 mit 61 Stimmen bei 16 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen seinen Beschluss vom 24. Januar 2013.
Zuvor hatten Mitglieder des Kreistags fraktionsübergreifend beantragt, dass sich der Kreistag erneut mit der Thematik einer Wiedereinführung des BR-Kennzeichens befasst, nachdem von Befürwortern 4.870 Unterschriften gesammelt wurden und zwischenzeitlich in mehreren Landkreisen Altkennzeichen wieder eingeführt haben.
Der Kreistag erkannte weiterhin keinen Vorteil bei der Wiedereinführung des BR-Kennzeichens. Sofern Kfz-Kennzeichen überhaupt eine identitässtiftende Wirkung zukommt – damit argumentierten die Befürworter – gelte dies nicht nur für Altkennzeichen, sondern gerade auch für die traditionellen Kennzeichen der mit der Gebietsreform gestalteten Kreise. Gerade dann wäre es aber falsch, diese Identität aufzugeben und eine Partikularisierung des Kreises durch weitere Kennzeichen zuzulassen.