Lorsch – „Eigentum verpflichtet“, das ist eine Erkenntnis, die Arbeit nach sich zieht. Auch bei Mieteigentum übrigens. Zum Beispiel, wenn es um die Straßenreinigungspflicht geht, ein zugegeben unpopuläres Thema. Zumindest, solange man nicht selbst beim Spazierengehen auf dem Trottoir durch Laubhaufen, Matsch oder Unrat stolpert, den die Anwohner nicht zusammengefegt haben oder wenn einem die Zweige von wuchernden Hecken ins Gesicht schlagen oder die Sicht versperren, weil sie nicht zurückgeschnitten wurden. Leider vernachlässigen in Lorsch viele Menschen diese Aufgaben.
Jede Woche, so sagt die Straßenreinigungspflicht der Stadt Lorsch, haben Grundstückseigentümer und/oder Mieter die Straße vor ihrem Grundstücke zu reinigen. Das betrifft im Übrigen nicht nur die an die jeweiligen Liegenschaften angrenzenden Trottoirs. Auch die zugehörigen Parkplätze und die Straßenrinnen sind zu kehren. Und: Das trifft auch auf alle unbebauten Grundstücke zu.
Bequem ist es, den Kehricht in den nächsten Gully zu fegen oder zu spülen. Jedoch: „Dieser darf keineswegs in die Straßensinkkästen eingebracht werden.“ Denn die Folgen sind verstopfe Abläufe, die das Regenwasser nicht mehr durchlassen und zu überschwemmten Gehwegen und Straßen führen
Auch ein schönes Thema ist die Begrünung der Grundstücksgrenzen. Hier muss nicht wöchentlich geschnitten werden. Aber dennoch sagt die gültige Verordnung: „Überhängende Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern sind auf Gehwegen bis zur Höhe von 2,40 m und über Fahrbahnen bis zur Höhe von 4,50 zu entfernen.“
Das dicke Ende sind drohende Geldstrafen (bis zu 1000 €), die bei Nichterfolgung durch die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes verhängt werden können. Die Stadtverwaltung jedoch setzt auf die Einsicht und das Miteinander der Bürgerinnen und Bürger. „Wir bitten Sie, Ihren Pflichten nachzukommen. Nicht nur, um unsere Stadt in Ordnung und hübsch zu halten“, so Bürgermeister Schönung. „Es geht auch um Sicherheit für Fußgänger Fahrradfahrer und andere Verkehrsteilnehmende. Denken Sie auch an die anderen. Selbst wenn es Ihnen manchmal schwer fallen mag, Ihren Aufgaben nachzukommen. Ich appelliere an Ihren Sinn für die Gemeinschaft, die wir als Bewohnerinnen und Bewohner Lorschs bilden.“