Frankfurt (ots) – Vor einigen Monaten wurde auf einem Brachgelände in der Gutleutstraße ein “Lager” errichtet. Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung zugunsten des Grundstückseigentümers erlassen. Demzufolge haben die dort lebenden Personen das Gelände umgehend zu verlassen. Dieser Räumungstitel wurde heute früh im Auftrag des Eigentümers vollstreckt.
Gegen 06.30 Uhr eröffnete ein Gerichtsvollzieher des für die Vollstreckung zuständigen Amtsgerichts Frankfurt am Main den dort anwesenden Personen die Räumung des Geländes. Die Frankfurter Polizei unterstützt ihn dabei im Zuge der Amtshilfe. Bei den Betroffenen handelt es sich nach jetzigen Erkenntnissen um 14 Erwachsene und einen Jugendlichen (welcher sich dort mit seinen Eltern aufgehalten hatte). Die Maßnahmen dauern derzeit an.
Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt am Main sind mit einem Dolmetscher vor Ort und informieren die Menschen über die Möglichkeit, beim Besonderen Dienst “Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht” ihre persönlichen Ansprüche klären zu lassen. Wer die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird einen Platz in einer Übergangsunterkunft angeboten bekommen. Alle anderen können Rückkehrhilfen ins Herkunftsland zu ihren Familien beantragen und bis zur Abreise in den nächsten Tagen in einer Notunterkunft Quartier beziehen.
Auch um die persönlichen Gegenstände der Betroffenen wird sich gekümmert. Diese werden sicher verwahrt und können auch noch zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden.