Landau – Wer unerlaubt Schusswaffen besitzt, darf diese noch einen Monat straffrei abgeben, darauf weist die Abteilung Sicherheit, Ordnung und Verkehr der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hin. Dies gilt auch für das Mitführen der Waffen auf dem Weg zur Übergabe an die Behörden. Es handelt sich dabei um eine Regelung im geänderten Waffengesetz, die letztes Jahr in Kraft getreten ist.
Demnach geht straffrei aus, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 abgibt. Abgegeben werden können Waffen und Munition von Bürgern des Landkreises bei einer Polizeidienststelle oder der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2 in Landau. Die Amnestie gilt nicht, wenn gegen den Besitzer der illegalen Waffe bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde oder wenn der Gesetzesverstoß bereits entdeckt war und in beiden Fällen der Waffenbesitzer davon wusste.
Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Frau Hünich oder Frau Sczepanski, unter den Telefonnummern 06341 – 940580 oder 940581.