Speyer: Informationen zur Stichwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 10. Juni 2018

OB-Wahl in Speyer (Quelle: Stadt Speyer)
OB-Wahl in Speyer (Quelle: Stadt Speyer)

Speyer – Der Wahlausschuss der Stadt Speyer hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2018 das vorläufige Ergebnis des 1. Wahlgangs zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, das auch über Internetseite www.speyer.de und die Wahl-App einsehbar ist, bestätigt.

Dieses Ergebnis macht eine Stichwahl erforderlich, die am 10. Juni 2018 stattfinden wird. Darauf wurde bereits in den Anfang Mai verschickten Wahlbenachrichtigungen Bezug genommen. Wer diese Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann am 10. Juni wie gewohnt in das Wahllokal gehen, das bereits am 27.05.2018 zuständig war, und unter Vorlage des Personalausweises wählen.

Wer am 10. Juni nicht im Wahllokal die Stimme abgeben kann, hat die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Das Briefwahllokal ist weiterhin im Rathaus, Maximilianstraße 12, eingerichtet und zu den unten genannten Zeiten geöffnet. Im Briefwahllokal kann Briefwahl beantragt werden und auch sofort die Stimme abgegeben werden. Dies ist empfehlenswert für Wahlberechtigte, die in den nächsten Tagen in Urlaub fahren und bei denen die Wahlunterlagen über den Postweg nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden könnten. Zwischen Antragstellung und erwartetem Eingang der Wahlbriefunterlagen sollten mindestens 3 Tage kalkuliert werden. Wer vorher nicht mehr zu Hause ist, sollte keine Briefwahlunterlagen mehr auf dem Postweg beantragen, sondern direkt persönlich im Briefwahllokal die Stimme abgeben. Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Mo, Di 07.30 bis 16.00 Uhr
  • Mi, 7.30 bis 13.00 Uhr
  • Do, 7.30 bis 18.00 Uhr (31.05.2018 Feiertag geschlossen)
  • Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr (am Freitag, 08.06.18 vor der Wahl abweichend bis 18.00 Uhr)

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Das Formular steht auf der Seite www.speyer.de zur Verfügung. Auch bei der Online-Beantragung gilt, dass die Unterlagen in Papierform postalisch versendet werden müssen. Dafür ist entsprechend Zeit für den Weg zum Wähler sowie zurück zum Wahlamt einzuplanen.

Wählerinnen und Wähler, die bereits mit der Hauptwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen voraussichtlich bis Ende dieser Woche.