Fulda (ots) – Landkreis Hersfeld-Rotenburg /BAB4 – Ein mit über 13.000 lebenden Eintagsküken beladener Kleintransporter stand am Dienstagvormittag (29. Mai) nach einer Getriebepanne und blockierten Rädern stundenlang auf dem Parkplatz “Nadelöhr”, nahe Bad Hersfeld.
Den Beamten der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld schlugen aus dem Innenraum des Kleintransporters klagendes Piepen und Schnattern entgegen. Aufgrund der sommerlichen Temperaturen bestand dringender Handlungsbedarf. Glücklicherweise war die Laderaumbelüftung des Transporters noch funktionsfähig und eingeschaltet sowie die Türen geöffnet.
Der 44-jährige Fahrer aus Polen konnte den Polizisten trotz Sprachproblemen verdeutlichen, dass er bereits ein Ersatzfahrzeug angefordert hatte. Mit dessen Eintreffen rechnete er in etwa einer Stunde. Nach der Einsichtnahme in die Transportpapiere stellten die Beamten fest, dass sich offensichtlich insgesamt über 13.400 Hühner-, Enten-, Gänse-, Puten- und Perlhuhn Küken in dem Transporter befanden. Diese Küken dürfen nach EU-rechtlichen Vorgaben bei grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der Union, bis zu einem Alter von 72 Stunden, über einen Zeitraum von maximal 24 Stunden befördert werden.
Der Transport war am Vortag gegen 08:00 Uhr in Südfrankreich gestartet und sollte über eine Strecke von mehr als 2.200 km nach Polen gehen. Bis zu dem Parkplatz waren damit schon gut 1.500 km zurückgelegt. Die vorgeschriebene Höchsttransportdauer war bereits bei Eintreffen der Autobahnpolizei um mehr als zwei Stunden überschritten. Wie lange der Küken-Transport bereits auf dem Parkplatz stand war nicht zu ermitteln, da der Fahrer keinerlei Aufzeichnungen zu seinen Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten geführt hatte. Zusätzlich bestanden veterinärrechtliche Mängel, daher wurde auch die zuständige Veterinärbehörde des Landkreises Hersfeld-Rotenburg hinzugezogen.
Nach dem Eintreffen des Ersatzfahrzeugs war die Umladung der Transportkisten innerhalb von etwa 30 Minuten bewerkstelligt. Die Weiterfahrt wurde aus Gründen des Tierschutzes schnellstmöglich gestattet, da dies den geringstmöglichen Eingriff in das Tierwohl der beförderten Küken darstellte.
Fahrer und Transportunternehmer müssen mit Bußgeldern hinsichtlich der begangenen Verstöße gegen veterinärrechtliche und fahrpersonalrechtliche Vorgaben rechnen.