Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Sturz mit Mofa
Kirn (ots) – Am 31.05.2018 fuhr ein Mofa-Fahrer um 16.00 Uhr auf der Kreisstraße 7 von Kirn in Richtung Kirnsulzbach. In Höhe der Fa. Pöhlmann verlor der Fahrer aufgrund eines technischen Defektes an der Lenkung die Kontrolle über sein Mofa und stürzte. Hierbei zog sich der 21-jährige Mofa-Fahrer leichte Verletzungen zu. Er wurde vom Rettungsdienst ins Kirner Krankenhaus verbracht.
Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten Hand in Hand
55543 Bad Kreuznach, Bosenheimer Straße (ots) – Am Nachmittag des Feiertages Fronleichnam fiel einer aufmerksamen Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft ein Mann auf, der den Einkaufswagen eines Baumarktes durch die Bosenheimer Straße schob. Auf dem Wagen lagen mehrere neue Gartenartikel. Aufgrund der Personenbeschreibung geriet ein amtsbekannter 46-jähriger Mann in Verdacht, der einer Streife zuvor schon aufgefallen war, allerdings noch ohne den Einkaufswagen. Der Verdächtige konnte zu Hause angetroffen werden, der genannte Einkaufswagen stand in unmittelbarer Nähe seiner Wohnung. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden die von der Amtsanwältin beschriebenen Baumarktartikel gefunden, die der Täter zuvor vom Außengelände des Marktes entwendete. In der Täterwohnung konnten auch noch Betäubungsmittel aufgefunden werden. Für alle aufgefundenen Gegenstände konnte der 46-Jährige keine plausible Herkunft angeben.
Verkehrsunfall durch Unterzuckerung
55595 Hargesheim, Kirchstraße (ots) – Am Donnerstag, den 31.05.2018, um 08.45 Uhr, befuhr ein 58-Jähriger die Kirchstraße in Hargesheim. Der Mann aus Mönchengladbach stieß mit seinem PKW gegen ein am Fahrbahnrand ordnungsgemäß geparktes Wohnmobil. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der PKW-Fahrer derart unterzuckert war, dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste. Verletzungen durch den Unfall erlitt er nicht, beide Fahrzeuge waren beschädigt, der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Fahrers aus Nordrhein-Westfalen beschlagnahmt.