Darmstadt – Die Freiluft-Sportsaison ist in vollem Gange – landauf, landab finden Volksläufe, Rad-Veranstaltungen, Triathlons und Motorsport-Events statt. Damit dabei nichts passiert, müssen sich die Veranstalter die außerordentliche Straßenbenutzung von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorab rechtzeitig genehmigen lassen. Für Veranstaltungen, die über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde (Kommune bzw. Landkreis) hinausgehen, ist in Südhessen das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zuständig.
Die Zahl der vom RP zu bearbeitenden Sport-Veranstaltungen hat in jüngster Zeit stark zugenommen. Alleine in diesem Jahr wurden bereits über 30 Erlaubnisse nur für sogenannte Radtouristikfahrten (RTF) im Regierungsbezirk erteilt. Grund dafür ist, dass die bisher erlaubnisfreien RTF im Breitensport neu bewertet wurden, und nach den Grundlagen der StVO nun erlaubnispflichtig sind. Das zuständige Dezernat für Straßenverkehr rechnet in diesem Jahr mit insgesamt rund 100 Anträgen in diesem Bereich.
Die Auflagen bei den RTFs richten sich nach der Straßenverkehrsordnung und den Forderungen der betroffenen Behörden (u. a. Polizei, Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger, Naturschutz). Einschränkungen des Straßenverkehrs – wie z. B. Sperrungen, Umleitungen und Verlegung von Bushaltestellen – werden in der Regel nur bei Triathlons und Radrennen umgesetzt. Diese Maßnahmen sind nötig, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu gewährleisten.
Weitere Informationen zur Straßenverkehrsordnung und zu den notwendigen Genehmigungen bei Sport-Veranstaltungen gibt es auf der RP-Website (rp-darmstadt.hessen.de) unter dem Stichwort Straßenverkehrsordnung.