Sanierung und Ertüchtigung der Rheinbrücke Speyer im Zuge der B 39 (Salierbrücke) – Projektbegleitkreis diskutiert über Vorzugsvariante der Verkehrsführung während der Bauzeit

Bürgerinformationsveranstaltungen noch in diesem Monat

Speyer / Altlussheim / Karlsruhe – Das Regierungspräsidium Karlsruhe sieht in den Jahren 2019 und 2020 eine Sanierung und Ertüchtigung der Rheinbrücke Speyer (Salierbrücke) im Zuge der B 39 vor. Durch das Programm zur „Statischen Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich herausgestellt, dass die Salierbrücke nicht nur dringend saniert, sondern auch in ihrer Tragfähigkeit ertüchtigt werden muss. Der Eingriff in den Verkehr wird voraussichtlich rund zwei Jahre betragen und ist ab Januar 2019 vorgesehen.

Die Maßnahme und insbesondere deren Auswirkungen finden in der Öffentlichkeit großes Interesse, da es sich bei der Salierbrücke um eine wichtige und stark frequentierte Rheinquerung handelt.

Salierbrücke (Foto: Reinhard Schnell)
Salierbrücke (Foto: Reinhard Schnell)

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Regierungspräsidium Karlsruhe im März dieses Jahres einen Projektbegleitkreis eingerichtet, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gebietskörperschaften, der Politik, der Wirtschaft, der Rettungsdienste, des ÖPNV, Trägern öffentlicher Belange und weiteren Multiplikatoren zusammensetzt. Die zweite, nicht-öffentliche, Sitzung des Projektbegleitkreises fand am gestrigen Mittwoch in Altlußheim statt. Im Rahmen der Sitzung wurde der Projektbegleitkreis unter anderem über die Prüfungsergebnisse der in der ersten Sitzung hervorgebrachten Themen informiert. Im Fokus standen insbesondere die Abwicklung der rettungsdienstlichen Versorgung und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bezug auf die unterschiedlichen Varianten der Verkehrsführung. Anschließend wurden die möglichen Varianten der Verkehrsführung während der Bauzeit erörtert.

Folgende Varianten standen zur Diskussion:

Vollsperrung für alle Verkehrsträger (außer Fuß- und Radverkehr)
Bei dieser Variante wäre die Salierbrücke für alle Verkehrsteilnehmer (außer Fuß- und Radverkehr) voll gesperrt. Eine Umleitung aller Verkehrsträger würde über die A 61 erfolgen. Die Bauzeit beträgt bei dieser Variante rund 20 Monate.

Einstreifige Verkehrsführung
Bei dieser Variante könnte der PKW-Verkehr während der Bauzeit in Fahrtrichtung Speyer über die Brücke fahren. Aus Arbeitsschutzgründen wäre die Brücke für den ÖPNV und für die Rettungsdienste aufgrund deren Fahrzeugbreiten jedoch nicht passierbar. Eine Umleitung der oben genannten Verkehrsträger würde über die A 61 erfolgen. Die Bauzeit verlängert sich bei dieser Variante auf etwa 26 Monate, da die bautechnischen Abläufe unter fließendem Verkehr komplexer und somit zeitaufwändiger sind.

Vollsperrung mit Durchfahrtsmöglichkeit für beschränkt öffentlichen Verkehr (ÖPNV und Rettungsfahrzeuge)
Bei dieser Variante können Rettungsfahrzeuge und Shuttlebusse des ÖPNV die Brücke auch während der Bauzeit in beide Richtungen queren. Alle anderen Verkehrsträger würden über die A 61 umgeleitet. Die Bauzeit beträgt bei dieser Variante ebenfalls rund 26 Monate.

Nach einer Priorisierung und Gewichtung aller maßgeblichen Belange sieht das Regierungspräsidium Karlsruhe die Variante „Vollsperrung mit Durchfahrtsmöglichkeit für beschränkt öffentlichen Verkehr“ als Vorzugsvariante und hat dies in der gestrigen Sitzung auch so dargestellt. Ausschlaggebendes Argument war dabei, neben der dadurch möglichen Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung, insbesondere die Möglichkeit der Schaffung eines attraktiven Ersatzkonzeptes für den ÖPNV.

Auch bei den Mitgliedern des Projektbegleitkreises fand die Variante große Zustimmung. Das Regierungspräsidium wird diese Variante nun weiterverfolgen.

Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltungen finden am 18. Juni 2018 in der Stadthalle Speyer und am 19. Juni 2018 in der Stadthalle Hockenheim statt. Der Beginn ist jeweils um 18 Uhr. Das Regierungspräsidium Karlsruhe wird bei beiden Veranstaltungen umfassend über die anstehende Maßnahme informieren.