Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Juni 2018 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 18-jährigen irakischen Staatsangehörigen Arqam A. erwirkt.
Er ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat (IS)” beteiligt zu haben (§§ 129b, 129a StGB). Der Beschuldigte war am 6. Juni 2018 durch Beamte der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg vorläufig festgenommen worden. Zudem wurde seine Wohnung im Rhein-Neckar-Kreis durchsucht.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Arqam A. schloss sich im Oktober 2014 in Mossul/Irak dem sogenannten Islamischen Staat an. Zunächst absolvierte er über einen Zeitraum von ungefähr vier Wochen eine militärische Ausbildung. In der Folgezeit versah er bei dem “IS” Wachdienste und bereitete Kampfstellungen vor. Im Sommer 2015 nahm der Beschuldigte an Kämpfen um die irakische Stadt Baidschi teil.
Schließlich kehrte der Beschuldigte im Oktober 2015 dem “IS” den Rücken und verließ den Irak. Im Februar 2016 reiste er in das Bundesgebiet ein.
Der Beschuldigte wurde am 7. Juni 2018 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.