Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Eintracht Frankfurt im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen sieben Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger (§ 1 Nr. 4 i. V. m. § 9a Nrn. 1 und 2 der DFB Rechts- und Verfahrensordnung) mit einer Gesamtgeldstrafe von 86.000 Euro belegt. Der Verein hatte einem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses im Vorfeld zugestimmt, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Das Sportgericht ahndete damit diverse, überwiegend pyrotechnische Vorfälle im Verlaufe der Rückrunde beginnend mit dem Heimspiel gegen Leipzig am 19.02.2018 bis zum DFB-Pokalfinale am 19.05.2018 in Berlin.