Kaiserslautern – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Bis zu 5.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das zunächst höher angesetzte Strafmaß wurde aufgrund der Bemühungen des 1. FC Kaiserslautern reduziert. Der Verein hat das Strafmaß akzeptiert, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Begründet wird die Strafe mit dem Verweis auf folgende Vorkommisse:
In der 29. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 24. Januar 2018 wurde ein „Konfetti-Shooter“ aus dem Kaiserslauterner Zuschauerbereich auf das Spielfeld in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zudem wurde in der 35. Minute ein geschlossenes Teppichmesser aus dem Gastbereich auf das Spielfeld in den Bereich des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Zu Beginn der Meisterschaftspartie bei Eintracht Braunschweig am 4. Februar 2018 wurde in Kaiserslauterns Zuschauerblock ein roter Rauchkörper gezündet. In der 14. und 63. Minute der wiederholten Zweitligabegegnung beim SV Darmstadt 98 am 21. Februar 2018 wurden aus dem Gästebereich – hinter einem der Schiedsrichter-Assistenten – Feuerzeuge und diverse andere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
In der achten Minute des Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 10. März 2018 wurden vor der Ausführung eines Fürther Eckstoßes aus dem Kaiserslauterner Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge in Richtung des ausführenden Spielers geworfen. Darüber hinaus wurde zum Ende der ersten Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim VfL Bochum am 13. April 2018 im Gästebereich umfangreich Pyrotechnik gezündet, woraufhin sich eine Person mit einer Rauchintoxikation beim Sanitärdienst meldete. Zudem wurden vor der Partie beim FC Ingolstadt am 13. Mai 2018 von Kaiserslauterns Anhängern mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.
Die Verantwortlichen des FCK möchten an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass der Verein keine Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben duldet. Auch künftig werden Einzeltäter identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Darüber hinaus wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen.