Maikammer / Breitenstein – Durch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße wurde in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Anfang des Jahres die Tonnagebeschränkung für die L 514 (Totenkopfstraße) zwischen Maikammer und dem Forsthaus Breitenstein von 1,5 t aufgehoben und durch eine Warnbeschilderung ersetzt. Damit sollte den veränderten Gegebenheiten der Verkehrsteilnehmer Rechnung getragen werden, nachdem zwischenzeitlich nahezu jeder Mittelklassewagen das Gewicht von 1,5 t überschreitet. Mehrere Anfragen, etwa von Wohnmobilebesitzern, gingen hierzu bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein. Die Fachleute beider Verwaltungen waren sich einig, dass eine solche Tonnagebeschränkung nicht mehr zeitgemäß und im Übrigen aufgrund des guten Straßenuntergrundes auch rechtlich nicht möglich sei.
Eine Tageszeitung berichtete hierüber am 12. Mai 2018 unter der Überschrift „Freie Fahrt für schwere Brummer“. Dies führte zu erheblichen Reaktionen in der Öffentlichkeit, die einen erhöhten Lkw-Verkehr auf der Totenkopfstraße und daraus resultierende Unfallgefahren befürchtet.
Aus diesem Grund fand am 14.06.2018 ein Abstimmungsgespräch der beteiligten Behörden mit den betroffenen Bürgermeistern statt. Durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) wurden Verkehrszählungen durchgeführt, die keinen relevanten Lkw-Verkehr nachweisen konnten. Es liegen darüber hinaus keine Informationen von Verkehrsteilnehmern über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vor. Allerdings liegen mittlerweile neue Erkenntnisse über den baulichen Zustand der L 514 vor. Der Zustand hat sich insbesondere durch die starken Regenfälle in den vergangenen Wochen verschlechtert. Aus diesem Grund ist eine Tonnagebeschränkung nun aus baulicher Sicht geboten. Es wurde sich daher darauf verständigt, dass die aktuelle Beschilderung beibehalten und zusätzlich eine Tonnagebeschränkung ab 2,8 t angeordnet wird.
Die Strecke ist eine wichtige Transportachse für die Holzabfuhr. Laut Auskunft des Forstamtes Haardt werden jährlich mehr als 200 Holztransporte durchgeführt. Für diese wird eine Ausnahmeregelung geschaffen, damit diese weiterhin die Straße passieren können.
Eine zeitnahe Umsetzung in Abstimmung mit den beteiligten Behörden wird angestrebt.