Trier / Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendensaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein „Humenika e.V.“ mit Sitz in Schifferstadt/Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen und insbesondere Fördermitgliederwerbung in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist rechtskräftig.
Da der Verein trotz abgegebener Verpflichtungserklärung zur Unterlassung von Spendensammlungen weiterhin Sammlungen in Rheinland-Pfalz durchführte, bestehen Zweifel an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit. Zudem fehlt die erforderliche sammlungsrechtliche Gewähr für eine einwandfreie und zweckentsprechende Verwendung der Sammlungserträge und ordnungsgemäße Sammlungen.
Die ADD bittet die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz um sofortige Mitteilung, sollten weitere Spendensammlungen und insbesondere auch Bankeinzüge für Fördermitgliedsbeiträge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Humenika e.V. mit Sitz in Schifferstadt bekannt werden.