Karlsruhe – Einen Bericht über die Tätigkeiten im Jahr 2017 hat jetzt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe vorgelegt.
Demnach haben die sieben Tierärztinnen und Tierärzte sowie drei Fachassistenten, die zum amtlichen Fleischuntersuchungspersonal gehören, bei 2.034 Rindern, 13.585 Schweinen, 455 Schafen einschließlich Lämmern und acht Ziegen in gewerblichen Schlachtbetrieben im Landkreis Karlsruhe Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchgeführt. „Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen der gewerblichen Schlachtungen etwas gestiegen, über einen längeren Zeitraum betrachtet gehen die Schlachtzahlen jedoch kontinuierlich zurück.“ berichtet Dr. Dunja Treyer-Seemann, Abteilungsleiterin Fleischhygiene im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung und ergänzt, dass auch die tierschutzrechtlichen Vorgaben beim Transport bzw. dem Abladen der Schlachttiere sowie der Schlachtprozess an sich kontrolliert werden. Im Rahmen von Hausschlachtungen, wo das gewonnene Fleisch nur für den Verzehr im eigenen Haushalt verwendet werden darf, wurden 81 Rinder, 222 Schweine, 189 Schafe und vier Ziegen untersucht – auch hier ist eine abnehmende Tendenz zu beobachten.
Anders ist die Situation in den zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieben im Landkreis Karlsruhe: hier wurden 887 Stück Reh- und Rotwild, 89 Stück Damwild und 518 Stück Schwarzwild zur Fleischuntersuchung zur Untersuchung vorgestellt und damit mehr Tiere als in den beiden vorangegangenen Jahren. Jagdlich erlegtes Schwarzwild muss in den zehn Untersuchungsstellen des Landkreises Karlsruhe auf Trichinenbefall untersucht werden. 3.482 Wildschweine wurden gezählt, gut 400 Tiere weniger als im Jahr zuvor. Nur ein Wildschwein wurde positiv getestet und war damit nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Bei Schafen und Ziegen werden weiterhin regelmäßige Stichprobenkontrollen auf Transmissible Spongiforme Enzophalopathie (TSE) vorgenommen. Alle elf genommenen Proben waren jedoch negativ.
Daneben kontrollieren die Beamten die 78 EU-zugelassenen Betriebe, die überwiegend Erzeugnisse tierischen Ursprunges herstellen und in den Verkehr bringen. Dort wurden im Jahr 2017 216 Kontrollen vorgenommen. Meist aufgrund baulicher- oder massiver Hygienemängel mussten in 40 Fällen behördliche Anordnungen erlassen werden, wovon neun mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durchgesetzt werden mussten. In sieben Fällen wurden aufgrund schwerwiegender Verstößen gegen das Lebensmittelrecht wie zum Beispiel bei Mängeln in der Betriebshygiene oder unhygienischen Arbeitsabläufen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Fall war derart schwerwiegend, dass er zur Prüfung eines Straftatbestandes der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorgelegt wurde.