Malsch – Seit Anfang dieser Woche gilt in Malsch im Zuge der L607 zwischen dem Anwesen Muggensturmer Straße 29 und dem Einmündungsbereich der Neudorfstraße/ Am Federbach nachts zwischen 22.00 und 06.00 Uhr Tempo 30.
Das Landratsamt Karlsruhe hatte diese Geschwindigkeitsbeschränkung beim Regierungspräsidium Karlsruhe aus Gründen des Lärmschutzes im Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsverlagerungen im Zusammenhang mit der Fahrbahndeckenerneuerung im Bereich der Bundesautobahn 5 beantragt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist bis zum voraussichtlichen Ende der Bauarbeiten Ende November diesen Jahres befristet.