Vorsicht bei dem Transport wegen der Waffenabgabe
Vorsicht bei dem Transport wegen der Waffenabgabe

Kassel (ots) – Der Endspurt in der bald endenden Waffenamnestie sorgt für ein erhöhtes Aufkommen auf den Kasseler Polizeidienststellen. Da innerhalb weniger Stunden eine Vielzahl von scharfer Munition, darunter sogar eine scharfe 20mm Patrone für eine Maschinenkanone, auf dem Polizeirevier Mitte im Polizeipräsidium abgegeben wurden, appelliert die Polizei an alle, die noch Munition zu Hause haben, besonders vorsichtig zu sein.

(Beachten Sie bitte auch die beigefügten und unter www.polizeipresse.de zum Download bereitgestellten Fotos, die die am heutigen Morgen abgegebene Munition und Waffen zeigen.)

Vorsicht bei dem Transport wegen der Waffenabgabe
Vorsicht bei dem Transport wegen der Waffenabgabe

Wenn Unsicherheiten beim Umgang mit Waffen, Munition oder auch Sprengmittel sowie unbekannten Stoffen bestehen, sollte zunächst erst Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden, um die Modalitäten einer gefahrlosen Übergabe abzustimmen.

Die aktuelle Amnestie-Regelung, die seit 6. Juli 2017 gilt, dauert nur noch bis 1. Juli 2018. Wer unerlaubt Waffen und Munition besitzt und diese bei einer Polizeidienststelle oder der Waffenbehörde abgibt, wird wegen des unerlaubten Besitzes derzeit nicht bestraft. Ziel der aktuell andauernden Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder geerbte Waffen, straffrei und unbürokratisch abzugeben. Darunter fallen beispielsweise Nunchakus, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und jegliche Schusswaffen, ob “scharfe” oder sogenannte Schreckschusswaffen.

Der Transport von Waffen und Munition ist mit Gefahren verbunden. Schusswaffen sind daher von Waffenbesitzern entladen zu transportieren. Das heißt, die Munition bzw. Magazine müssen entnommen werden. Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen sind durch den Waffenbesitzer ebenfalls in geeigneter Weise zu verstauen bzw. zu verpacken.

20mm Patrone fällt unter Kriegswaffenkontrollgesetz

Die am heutigen Donnerstag beim Polizeirevier Mitte abgegebene 20mm Patrone einer Maschinenkanone fällt nicht unter die Amnestieregelung, da sie unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt. Der aus Kassel stammende Besitzer hatte sie vor wenigen Stunden mit anderen Gewehr- und Pistolenpatronen persönlich und ohne besondere Vorkehrungen den Beamten über den Tresen der Wache gereicht. Er gab an, dass er sie beim Aufräumen einer Scheune gefunden habe. Die Beamten unterbanden sofort eine weitere Handhabung und zogen einen Sprengstoffermittlungsbeamten hinzu. Nach der Begutachtung erfolgte die sichere Unterbringung im Munitionsbunker des Polizeipräsidiums Nordhessen.