Bad Sobernheim/Steinhardt (ots) – Am 07.07.2018, gegen 01.45 Uhr befuhr ein 45 jähriger Autofahrer die K21 aus Rtg. Bad Sobernheim kommend.
Als er nach links Richtung Bockenau abbiegen will, kommt er nach rechts von der Fahrbahn ab und stößt gegen einen Hauseingangstreppe. Bei der Unfallaufnahme gibt der Verunfallte an, dass ein Ausweichmanöver aufgrund eines entgegenkommenden PKW unfallursächlich gewesen sei. Allerdings musste festgestellt werden, dass der Mann vor allem alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Promillewert von 1,77, weswegen ihm im Anschluss eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten wurde. Durch den Unfall liefen bei dem Fahrzeug Betriebsstoffe aus, weswegen die Feuerwehr die Örtlichkeit mit Bindemittel abstreuen musste.
Gegen den Unfallverursacher wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung geführt. Etwaige weitere und sachdienliche Zeugenhinweise bitte an die Polizei in Kirn oder jede andere Polizeidienststelle.