Kreis Karlsruhe: Überraschende Wende im Kartellrechtsverfahren zur Holzvermarktung

Strukturen müssen nicht geändert werden, aber Land plant eigenen Betrieb für den Staatsforst

Symbolbild
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Karlsruhe – Nachdem das Bundeskartellamt die Praxis der einheitlichen Holzvermarktung in Baden-Württemberg als wettbewerbswidrig eingestuft hatte und das Oberlandesgericht Düsseldorf eine entsprechende Beschwerde des Landes zurückgewiesen hatte, hat nun der Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen und sowohl die Entscheidung des Bundeskartellamts als auch die Entscheidung des Beschwerdegerichts aufgehoben. Über diese überraschende Wendung informierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel den Ausschuss für Umwelt und Technik des Kreistags in seiner jüngsten Sitzung vom 5. Juli 2018.

Mit der nicht anfechtbaren Entscheidung könnten die bisherige Strukturen bestehen. Allerdings bereitet das Land Baden-Württemberg zwischenzeitlich die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Bereich des Staatswaldes vor, der im Bereich des Landkreises Karlsruhe rund ein Drittel der Waldflächen ausmacht. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel führte an, dass sich auch für den Landkreistag Baden-Württemberg aus dem Urteil keine Notwendigkeit ergibt, den Staatswald in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Der Kommunalverband bedauere sogar die politische Entscheidung der Landesregierung, die Staatswaldbewirtschaftung aus den Landratsämtern herauszulösen, die für die kommunalen und privaten Waldbesitzer bedeuten würde, dass die Betreuung der Waldflächen neu organisiert werden müsste, wobei die hoheitlichen Forstaufgaben in jedem Fall beim Landratsamt verbleiben würden. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel unterstrich deshalb die Forderung des Landkreistags nach einer Forstreform aus einem Guss. Sollte die politisch gewollte Strukturreform kommen, müsse sie auf jeden Fall im absoluten Gleichklang mit der Umsetzung der neuen Strukturen im Bereich der Kommunal- und Privatwaldbetreuung erfolgen. Er sagte den Städten und Gemeinden bei der Neuorganisation ihrer Forstverwaltung auf jeden Fall Unterstützung zu und plädierte dafür, eine gemeinsame Lösung möglichst im Sinne eines Einheitsforstamtes auf Kreisebene zu verfolgen – auch im Interesse des Personals im Hinblick auf langfristige Planungssicherheit. Die weitere Entwicklung auf Landesebene muss nun abgewartet werden, bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden können, ein Zeitdruck bestehe nicht.