Wiesbaden – Informationen und Neuigkeiten aus der Stadt und den Stadt-/Ortsteilen.
Keine Sprechstunde des Delkenheimer Ortsvorstehers am 24. Juli
Die monatliche Sprechstunde des Delkenheimer Ortsvorstehers Robert Buchroth am Dienstag, 24. Juli 2018, findet nicht statt.
ELW bitten um Mithilfe – Ausgediente Massagesessel, Spiegelschränke und Blinkerschuhe
Auf die Frage, was die drei unterschiedlichen Gegenstände – Massagesessel, Spiegelschränke, Blinkerschuhe – miteinander verbindet, gibt die Änderung eines Gesetzes Auskunft: Zum 15. August 2018 erweitert sich der Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) auf Möbel, Textilien und Kleidungsstücke, die elektrische oder elektronische Bestandteile haben. Die drei genannten Gegenstände haben alle Elektro- beziehungsweise Elektronikbauteile, und zwar den Verstell-Motor, die Beleuchtung oder die LEDs, und gehören deshalb ab Mitte August zum Elektro(nik)-Schrott.
Was bedeutet das konkret für die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, und wo ist ihre Mit-hilfe gefragt? Da diese Zuordnung der Abfälle für die weitere Entsorgung, Verwertung sowie das Recyceln sehr sinnvoll ist, bitten die ELW Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, bei der Abfalltrennung tatkräftig mitzuwirken. Die Mitarbeiter auf den Wiesbadener Wertstoffhöfen sind vorbereitet und haben Container für diese Abfälle aufgestellt. Dort können kleinere Gegenstände, wie die Blinkerschuhe, abgegeben werden.
Für die größeren Gegenstände gilt weiterhin: Sie können über einen individuell ausgemachten Sperrmülltermin entsorgt werden. Die Mitarbeiterinnen des ELW-Service-Centers fragen bei der Terminvergabe für Möbelstücke in Zukunft noch genauer nach, ob sie ein elektrisches oder elektronisches Bauteil haben, damit Sperrmüll und Elektro(nik)-Altgeräte getrennt gesammelt und entsorgt werden können. Und an dieser Stelle haben die ELW eine weitere Bitte um Mithilfe: Wem es möglich ist, soll bei Möbeln, die ab 15. August zum Elektro(nik)-Schrott zählen, das Elektro(nik)-Bauteil vom Rest trennen, also zum Beispiel den Motor oder die Lampen abschrauben. Ohne Elektro(nik) gehört das Möbelstück dann zum Sperrmüll. Die Elektro(nik)-Bauteile sind über die Wertstoffhöfe zu entsorgen.
Warum ist den ELW die Mithilfe der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener so wichtig? Steht ein Massagesessel oder ein elektrisch verstellbarer Lattenrost zur Abholung an der Straße, müssen die ELW-Mitarbeiter den Gegenstand ganz als Elektronikschrott entsorgen. Sie dürfen nichts abschrauben oder auseinanderbauen, da dies bereits als Vorbehandlung der Abfälle gilt. Die ELW haben als Abfallentsorger keine Genehmigung, Abfälle vorzubehandeln. Die Eigentümer der Möbel dürfen dies jedoch, denn solange sie es noch nicht zur Entsorgung an die Straße gestellt haben, ist es kein Abfall. Durch die Mithilfe der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener kann vermieden werden, dass große Abfälle wegen eines kleinen Elektro(nik)-Bauteils unnötig zu einem Abfallvorbehandler gefahren werden müssen.
Auch wenn die Gesetzesänderung sowohl für die ELW als auch für die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener etwas mehr Aufwand bedeutet, ist der sensiblere Umgang der Abfallwirtschaft mit Abfällen und Ressourcen laut ELW sehr zu begrüßen.