Worms – Am 22.05.2018 wurden vier Wanderfalken – ein ausgewachsenes Muttertier und drei Jungtiere – sowie eine Taube in der Brutstätte der Falken im Wormser Dom tot aufgefunden. Wegen des plötzlichen Todes der Falken erstattete der NABU am selben Tag Strafanzeige, da man nach vorgefundenen Umständen von einer Vergiftung der Tiere ausgehe.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Ermittlungen wegen Verstößen gegen § 17 Tierschutzgesetz und § 71a Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen.
Im Zuge dieser Ermittlungen wurden die sichergestellten toten Tiere im Landesuntersuchungsamt in Koblenz begutachtet. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Taube mit einem Gift präpariert war, das im Wege der Nahrungsaufnahme zum Tod der Falken geführt hat. Außerdem sprechen Veränderungen an den Schwungfedern der Taube dafür, dass sie in ihrer Flugfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein könnte.
Aufgrund weiterer Hinweise – so zum Beispiel im Nest vorgefundene Beringungen von anderen Tauben – sind weitere Ermittlungen, insbesondere Zeugenvernehmungen durchgeführt worden.
Die Ermittlungen haben indes nicht zu einer Identifizierung der Person geführt, die die Taube mit Gift präpariert und so den Tod der Falken verursacht hat.
Da keine weiteren Ermittlungsansätze bestehen, musste das Verfahren eingestellt werden.